Angriff auf das Kapitol:Trump muss unter Eid aussagen

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Der ehemalige US-Präsident wird vom Untersuchungsausschuss zum Angriff auf das US-Kapitol vorgeladen. Er soll Unterlagen aushändigen und für eine Befragung unter Eid zur Verfügung stehen. (Foto: Julia Nikhinson/dpa)

Die Vorladung eines ehemaligen Präsidenten sei ein "bedeutender und historischer" Schritt, erklärt der Untersuchungsausschuss zum Sturm auf das US-Parlament. Ob dieser sich Mitte November jedoch tatsächlich befragen lässt, ist offen.

Der Untersuchungsausschuss zum Angriff auf das US-Kapitol hat wie angekündigt den ehemaligen Präsidenten Donald Trump vorgeladen. Er soll bis zum 4. November eine große Menge an Unterlagen aushändigen und vom 14. November an für eine womöglich mehrtägige Befragung unter Eid zur Verfügung stehen. Nach wie vor unklar ist, ob Trump der Vorladung folgen oder dagegen vorgehen wird. Seine Anwälte kündigten am Freitag (Ortszeit) zunächst nur an, das Dokument zu prüfen.

Anhänger Trumps hatten das US-Parlamentsgebäude am 6. Januar 2021 erstürmt - direkt nach einem Auftritt des Republikaners. Der damalige Präsident wiegelte die Menge dabei mit der falschen Behauptung auf, dass ihm der Sieg gegen Herausforderer Joe Biden bei der Wahl im November 2020 durch Betrug gestohlen worden sei. Er rief seine Anhänger dazu auf, zum Protest vor das Kapitol zu ziehen, wo gerade der Wahlsieg Bidens offiziell besiegelt werden sollte. Fünf Menschen starben als Folge des Angriffs.

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Der Ausschuss des Repräsentantenhauses will von Trump unter anderem Daten zu allen Telefonanrufen, SMS-Nachrichten und Kommunikation über den Chatdienst Signal am Tag des Angriffs haben. Auch soll er offenlegen, mit wem er in den Tagen über den Ausgang der Präsidentenwahl kommunizierte. Speziell wollen die Abgeordneten über alle Dokumente seit dem 1. September Bescheid wissen, in denen die "Proud Boys" und die "Oath Keepers" erwähnt wurden - zwei rechte Gruppen, die sich gewalttätig an der Attacke beteiligten.

Die Vorladung könnte auch ein symbolischer Schritt bleiben

Die am Freitag veröffentlichte Vorladung könnte ein symbolischer Schritt bleiben. Denn es gibt zwar ein Verfahren, um säumige Zeugen wegen Missachtung des Kongresses vor Gericht zu bringen. Doch dem Ausschuss läuft die Zeit davon. Im November wird ein neues Repräsentantenhaus gewählt. Bis zum Jahresende - bevor im Januar das neu gewählte Abgeordnetenhaus zusammentritt - muss der Ausschuss seine Arbeit abgeschlossen haben. Und laut Umfragen stehen die Chancen gut, dass die weitgehend zu Trump stehende Republikanische Partei bei der Wahl die Mehrheit erreicht. Dann dürften weitere Untersuchungen zu dem Angriff vom Tisch sein.

Wenn Trump der Vorladung nicht folgt, könnte der Ausschuss ihn vor Gericht zerren. Allerdings zöge das vermutlich ein monatelanges Verfahren nach sich, für das keine Zeit bleibt. Der andere Weg wäre, Trump wegen Missachtung des Kongresses beim Justizministerium anzuzeigen. Trumps ehemaliger Berater Steve Bannon zum Beispiel wurde deswegen bereits verurteilt und soll für vier Monate ins Gefängnis. Allerdings folgte das Ministerium bisher nur zwei von vier Anzeigen des Ausschusses. Trump kann zunächst seine Anwälte gegen die Vorladung vor Gericht schicken.

Selbst wenn Trump der Aufforderung folgen sollte, kann er die Aussage verweigern, zum Beispiel, um sich nicht selbst zu belasten. Von diesem Recht hatten bei Befragungen durch den Ausschuss mehrere seiner Vertrauten Gebrauch gemacht. Der Ausschuss betonte in seiner Vorladung, man sei sich darüber im Klaren, dass die Vorladung eines Ex-Präsidenten ein "bedeutender und historischer" Schritt sei. Zugleich betonten der demokratische Ausschusschef Bennie Thompson und seine republikanische Vize Liz Cheney, Trump sei der "erste und einzige" US-Präsident gewesen, der versucht habe, ein Wahlergebnis auszuhebeln und eine friedliche Amtsübergabe zu verhindern.

Der Ausschuss verwies auch darauf, dass unter anderem Theodore Roosevelt (1901-1909), Harry Truman (1945-1953) und Gerald Ford (1974-1977) als Ex-Präsidenten vor dem Kongress ausgesagt hätten. Pointiert brachten die Abgeordneten ein Roosevelt-Zitat ein, wonach ein Ex-Präsident lediglich ein US-Bürger wie jeder andere sei und es seine Pflicht sei, einer Vorladung des Kongresses zu folgen.

Die von Trump beauftragte Anwaltskanzlei Dhillon Law Group kritisierte, dass der Ausschuss die Vorladung öffentlich machte. Das widerspreche juristischen Normen, sagte ein Vertreter der Website "Politico". Man prüfe das Dokument nun.

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