Hamburg:Gericht: Keine G20-Kundgebung auf Heiligengeistfeld

Hamburg (dpa/lno) - Die Veranstalter der Demonstration "G20 - not welcome" dürfen ihre Abschlusskundgebung am 8. Juli nach einem Gerichtsentscheid nicht auf dem Hamburger Heiligengeistfeld abhalten. Das Verwaltungsgericht Hamburg lehnte am Mittwoch einen einstweiligen Rechtsschutzsantrag (20 E 6320/17) ab. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist möglich.

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Hamburg (dpa/lno) - Die Veranstalter der Demonstration „G20 - not welcome“ dürfen ihre Abschlusskundgebung am 8. Juli nach einem Gerichtsentscheid nicht auf dem Hamburger Heiligengeistfeld abhalten. Das Verwaltungsgericht Hamburg lehnte am Mittwoch einen einstweiligen Rechtsschutzsantrag (20 E 6320/17) ab. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ist möglich.

Nach der Gerichtsentscheidung vom Mittwoch muss die Abschlusskundgebung stattdessen auf dem Millerntorplatz stattfinden. Er liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Heiligengeistfeldes.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist „ernstlich zu befürchten“, dass am 8. Juli 2017 während des G20-Treffens friedliche und damit grundrechtlich geschützte Versammlungen in Hamburg von gewaltorientierten Teilnehmern genutzt würden, um „zu Verhinderungsblockaden und zu anderen rechtswidrigen Aktionen überzugehen“. Sollte dies bei der Kundgebung „G20 - not welcome“ mit erwarteten 50 000 bis 100 000 Teilnehmern eintreten, könnte die Polizei die Demonstranten nur in das umsperrte Heiligengeistfeld zurückzudrängen. „Eine hierdurch entstehende Massenpanik berge Gefahren für Leib und Leben der Versammlungsteilnehmer“, argumentierten die Richter. Den Millerntorplatz könnten sie jedoch in mehrere Richtungen verlassen.

Das Heiligengeistfeld wird derzeit saniert, die Maßnahmen sollen auch über das G20-Wochenende hinweg erfolgen.

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