Demonstrationen:Gericht kippt Versammlungsleitungsverbot für Pegida-Chef

Dresden (dpa) - Die Stadt Dresden darf Pegida-Chef Lutz Bachmann nicht generell verbieten, als Versammlungsleiter bei Kundgebungen des fremden- und islamfeindlichen Bündnisses aufzutreten. Das Verwaltungsgericht Dresden hat ein entsprechendes fünfjähriges Verbot gekippt, das die Stadt nach den Krawallen bei der Feier zum Tag der Deutschen Einheit ausgesprochen hatte. Der generelle Ausschluss einer Person von der Versammlungsleitung sei mit dem sächsischen Versammlungsrecht nicht vereinbar, erklärte das Gericht zur Begründung und gab damit einem Eilantrag Bachmanns statt.

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Dresden (dpa) - Die Stadt Dresden darf Pegida-Chef Lutz Bachmann nicht generell verbieten, als Versammlungsleiter bei Kundgebungen des fremden- und islamfeindlichen Bündnisses aufzutreten. Das Verwaltungsgericht Dresden hat ein entsprechendes fünfjähriges Verbot gekippt, das die Stadt nach den Krawallen bei der Feier zum Tag der Deutschen Einheit ausgesprochen hatte. Der generelle Ausschluss einer Person von der Versammlungsleitung sei mit dem sächsischen Versammlungsrecht nicht vereinbar, erklärte das Gericht zur Begründung und gab damit einem Eilantrag Bachmanns statt.

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