Debatte um Sicherungsverwahrung:De Maizière für Spezialeinrichtung

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"Nicht Gefängnis, nicht Luxuseinrichtung": Der Innenminister will gefährliche Straftäter nach ihrer Haft gesondert unterbringen - die FDP pocht auf Fußfesseln.

Im Streit mit der FDP über die nachträglich verhängte Sicherungsverwahrung hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière eine neue Form der Unterbringung für gefährliche Straftäter vorgeschlagen. "Nicht Gefängnis, aber auch keine Luxuseinrichtung", sagte der CDU-Politiker der Bild-Zeitung. Die von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgeschlagene elektronische Fußfessel reiche bei besonders gefährlichen Tätern nicht aus.

Seit Herbst Bundesinnenminister: Thomas de Maiziere (CDU) (Foto: dpa)

"Das Problem muss schnell gelöst werden", betonte de Maizière. Er sei sich sicher, dass man sich mit der FDP während der Sommerpause auf einen Gesetzentwurf einigen könne. Der Schutz der Bevölkerung sei wichtiger als die Freiheit einzelner Schwerstkrimineller. Derzeit werde daran gearbeitet, die Rechtsgrundlagen zu schaffen. Nach den Vorstellungen des Ministers soll mit dem neuen Gesetz in jedem Fall geprüft werden, ob der entlassene Gewalttäter wieder weggesperrt werden soll: "Wer gefährlich ist, der muss wieder hinter Schloss und Riegel."

Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, das bereits zu mehreren Freilassungen von als gefährlich eingestuften Tätern in Deutschland führte. Für die Richter ist die in der Bundesrepublik praktizierte nachträgliche Sicherungsverwahrung eine rückwirkend verhängte Strafe und verstößt damit gegen die Menschenrechtskonvention. Als Begründung wurde angeführt, dass die Straftäter in denselben Gefängnissen untergebracht sind wie normale Verurteilte. Der EGMR stellte sich damit gegen das Bundesverfassungsgericht, das die Regelungen in Deutschland nicht beanstandete.

Leutheusser sieht keinen Spielraum

Leutheusser-Schnarrenberger verteidigte in der Passauer Neuen Presse ihre Pläne und forderte die Union auf, "vernünftige Lösungen" nicht länger zu blockieren: "Für diejenigen Straftäter, die vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs direkt betroffen sind, kann im Falle einer gerichtlich angeordneten Entlassung nicht erneut nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet werden." Man habe als Gesetzgeber keinerlei Spielraum mehr.

Die FDP-Politikerin wies die Darstellung zurück, dass die Entlassungen von Gewalttätern auf ihr Reformkonzept zurückgehen. "Dass jetzt Straftäter entlassen werden müssen, hat seine Ursache in der Gesetzgebung seit 1998. Dafür bin nicht verantwortlich", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Auch sie verstehe die Ängste. Nach dem Willen der FDP sollen gefährliche Straftäter, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen, etwa mit einer elektronischen Fußfessel ausgestattet werden, um ihren Aufenthaltsort festzustellen. Die Union setzt dagegen darauf, die Täter weiterhin einzusperren.

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