Wiesbaden:Datenschützer: Zu wenige Bürger nutzen Akteneinsicht

Alexander Roßnagel, hessischer Datenschutzbeauftragter. (Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild)

Das Recht für hessische Bürger auf Akteneinsicht bei öffentlichen Stellen sollte nach Forderungen des Landesdatenschutzbeauftragten bekannter gemacht werden....

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Recht für hessische Bürger auf Akteneinsicht bei öffentlichen Stellen sollte nach Forderungen des Landesdatenschutzbeauftragten bekannter gemacht werden. „Es wird zu wenig dafür geworben“, sagte Alexander Roßnagel in Wiesbaden in einem dpa-Interview. Er begrüße die Absicht der neuen Bundesregierung, in Deutschland ein entsprechendes Transparenzgesetz einzuführen.

Bislang gebe es solche Gesetze in 13 Bundesländern - allerdings habe Hessen davon nach einem Ranking die schlechteste Bewertung, sagte Roßnagel. Dies liege vor allem daran, dass das hessische Gesetz für Kommunen erst dann gelte, wenn sie dies durch Satzung beschlossen hätten. Allerdings hätten sich erst drei Landkreise, eine Großstadt und wenige kleine Städte für eine Informationsfreiheitssatzung entschieden.

Nach Einschätzung von Roßnagel liegt dies nicht daran, dass die Kommunen „radikal dagegen sind“. Es werde vielmehr eine höhere Arbeitsbelastung befürchtet. Jedoch könnten in den Bundesländern, in denen das Informationsfreiheitsgesetz für alle Kommunen gilt, die Städte, Kreise und Gemeinden diese Aufgaben wohl gut bewältigen, argumentierte Roßnagel. „Dabei sind es doch oft Informationen gerade aus den kommunalen Verwaltungen, die für die Menschen interessant sind.“ Die Landesverwaltung sei vom Alltag der Bürger schon etwas weiter entfernt.

Der Datenschutzbeauftragte kritisierte außerdem, dass das Gesetz auf Landesebene für bestimmte Behörden wie den Verfassungsschutz, aber auch die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern nicht gelte. Dass es etwa aus Gründen der Geheimhaltung Ausnahmen geben müsse, sei selbstverständlich, sagte Roßnagel. Dies sei aber kein Grund, einen Bereich komplett auszuklammern.

© dpa-infocom, dpa:211230-99-540044/3

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