Datenschutz:Patientendaten für Forschung: Widerspruchslösung geplant

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Schwerin (dpa/mv) - In Mecklenburg-Vorpommern sollen Patientendaten aus Krankenhäusern künftig leichter für die Forschung genutzt werden können. Das Wissenschafts- und das Gesundheitsministerium wollen dazu das Landeskrankenhausgesetz ändern, wie Wissenschaftsministerin Bettina Martin (SPD) und Gesundheitsstaatssekretärin Sylvia Grimm (SPD) am Montag in Schwerin ankündigten.

Die Patienten sollen demnach der Nutzung ihrer Daten in Zukunft widersprechen, wenn sie das nicht wollen. Bisher werde um die Zustimmung gebeten, was ein großer Aufwand für die Kliniken sei.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) arbeite auch an einem Gesetzentwurf, doch wolle MV nicht so lange warten, sagte Martin. „Wir wollen das schnell regeln.“ Der Landesdatenschutzbeauftragte Sebastian Schmidt signalisierte Zustimmung zu der geplanten Gesetzesänderung. Nach Martins Worten geht MV mit seinen Plänen voran in der Bundesrepublik.

Gesundheitsstaatssekretärin Grimm betonte, Gesundheitsdaten spielten in der Forschung eine immer größere Rolle. Die Nutzung werde derzeit jedoch durch langwierige Verfahren erschwert. Neben der eigenen Forschung der Uni-Kliniken im Land soll es nach ihren Worten künftig auch möglich werden, einen Datenpool aus in allen Krankenhäusern vorliegenden Daten zu schaffen, auf den die Forschung zugreifen könne. Es werde dann eine Entscheidung getroffen, ob die Forschung im öffentlichen Interesse liege. Auch Künstliche Intelligenz soll den Plänen zufolge mit Klinikdatensätzen aus MV künftig gefüttert werden können. In der Corona-Pandemie sei deutlich geworden, wie schwierig es sei, wenn man auf bestimmte Daten nicht zügig zurückgreifen könne, erklärte Grimm.

© dpa-infocom, dpa:230710-99-349019/2

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