Datenschutz:Die Vorratsdatenspeicherung

Luxemburg (dpa) - Der Begriff Vorratsdatenspeicherung steht für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger ohne einen konkreten Fahndungsanlass. Nach den Terroranschlägen von Madrid und London beschlossen die EU-Staaten 2006 ein entsprechendes Gesetz.

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Luxemburg (dpa) - Der Begriff Vorratsdatenspeicherung steht für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger ohne einen konkreten Fahndungsanlass. Nach den Terroranschlägen von Madrid und London beschlossen die EU-Staaten 2006 ein entsprechendes Gesetz.

Die Datensammlung soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen. Die EU-Richtlinie schrieb allen Staaten vor, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten EU-weit Verbindungsdaten zu Telefonaten oder E-Mails zwischen 6 und 24 Monate lang auf Vorrat speichern mussten.

Im April 2014 kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinie jedoch vollständig und argumentierte, sie verstoße gegen Grundrechte. Die EU-Staaten können eigene Gesetze erlassen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben 2010 verworfen. Im November 2015 billigte der Bundesrat ein neues Gesetz. Danach sollen Telekommunikationsdaten für zehn Wochen aufbewahrt werden, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Nach dem aktuellen EuGH-Urteil steht diese Regelung nach Ansicht von Beobachtern nun in Frage.

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