Bundestag:Ampel-Parteien verteidigen Teilimpfpflicht

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Im Bundestag debattieren die Abgeordneten unter anderem über eine Teil-Impfpflicht. (Foto: MICHELE TANTUSSI/REUTERS)

SPD, Grüne und FDP wollen das Infektionsschutzgesetz nachschärfen: Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Der Bundestag hat erstmals über die geplante Corona-Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen beraten. Die Pläne der Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP sehen außerdem vor, dass Impfungen künftig auch von Zahnärzten oder Apothekern durchgeführt werden können. Die Länder sollen darüber hinaus die Möglichkeit bekommen, in Hotspots auch schärfere Corona-Maßnahmen wie Restaurantschließungen zu ergreifen.

Die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel sprach von einer "unerhörten Grenzüberschreitung". SPD, Grüne und FDP wollten "erhebliche Grundrechtseinschränkungen" durchdrücken. Die Neuauflage des Infektionsschutzgesetzes richte sich mit der Teil-Impfpflicht etwa gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Sie sprach zudem von Wortbruch, weil viele Politiker eine Impfpflicht vor einigen Monaten noch ausgeschlossen hatten.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, verteidigte die Pläne der Ampelkoalition. Sie sagte, auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Schwachen und Hilfsbedürftigen sei ein Grundrecht. Vulnerable Gruppen könnten sich im Allgemeinen nicht aussuchen, von wem sie versorgt, gepflegt oder betreut werden. Sie müssten sich aber darauf verlassen können, dass ihnen von dieser Seite keine Gefahr für die eigene Gesundheit droht.

Der CSU-Abgeordnete Stephan Stracke warf dem Ampel-Bündnis vor, mit der Nachschärfung des erst vor Kurzem geänderten Infektionsschutzgesetzes eine Lücke zu schließen, die sie selbst aufgerissen habe. Vertreter der angehenden Ampelkoalition wehrten sich gegen Kritik und forderten ein gemeinsames und parteiübergreifendes Auftreten der Parteien im Bundestag.

Ziel für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist ein Beschluss noch in dieser Woche. Der Bundesrat kommt deshalb am Freitag zu einer Sondersitzung zusammen.

Die Punkte im Einzelnen:

Spezial-Impfpflicht: In Einrichtungen wie Kliniken oder Pflegeheimen gebe es "nach mehrmonatiger Impfkampagne noch relevante Impflücken", heißt es im Gesetzentwurf. Beschäftigte sollen daher bis zum 15. März ihre vollständige Impfung oder Genesung nachweisen - oder Arztbescheinigungen vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Gelten soll es auch für Personal von Arztpraxen, Rettungsdiensten oder Entbindungseinrichtungen.

Mehr Impfungen: Neben Ärzten sollen befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte zu Impfungen bei Menschen ab zwölf Jahren berechtigt werden. Voraussetzung sollen eine ärztliche Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder Einbindungen in mobile Impfteams sein. Muster-Schulungskonzepte sollen bis 31. Dezember entwickelt werden.

Schärfere regionale Maßnahmen I: Bei sehr kritischer Lage sollen die Länder - wenn ihre Parlamente das beschließen - härtere Beschränkungen für Freizeit oder Sport anordnen können. Ausgangsbeschränkungen, pauschale Geschäfts- und Schulschließungen sind nach einem ersten Ampel-Gesetz ausgeschlossen - nun soll laut Entwurf präzisiert werden, dass Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden können, die keine geschützten Demonstrationen sind: besonders größere Sportveranstaltungen. Klargestellt werden soll, dass Schließungen etwa der Gastronomie und Verbote von Kongressen möglich sind - aber von Fitnesscentern und Schwimmhallen nicht.

Schärfere regionale Maßnahmen II: Einzelne Länder hatten kurz vor Ende der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage umfassende härtere Maßnahmen beschlossen. Diese können bisher bis 15. Dezember in Kraft bleiben. Laut dem Entwurf soll diese Frist bis 15. Februar verlängert werden.

Wegen der verschärften Corona-Lage gab sich der Bundestag zudem eine erweiterte Maskenpflicht im Plenarsaal. Die Schutzmasken sollen damit nicht mehr am Sitzplatz der Abgeordneten abgenommen werden. Nur die AfD-Fraktion stimmte gegen den Beschluss. Bisher hatten die Abgeordneten die Masken am Platz abnehmen dürfen.

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