NSU-Prozess:"Die Nebenklage ist keine Gelddruckmaschine"

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Ulrich Schellenberg ist Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Er ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. (Foto: Hannibal Hanschke/dpa)

Im NSU-Prozess ist ein Phantom als Nebenklägerin aufgetreten. Ulrich Schellenberg ist Anwalt in Berlin und Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Er sorgt sich nun um das Berufsethos von Anwälten.

Von Annette Ramelsberger

SZ: Die angebliche Mandantin wurde vom Gericht dreimal als Zeugin vorgeladen. Immer hatte sie eine andere Ausrede, bis das Gericht ihren Anwalt zwang, Ross und Reiter zu nennen. Das Ergebnis: Die Frau ist ein Phantom. Und nun entschuldigt sich der Anwalt damit, er sei betrogen worden. Hat ein Anwalt nicht ein Mindestmaß an Sorgfaltspflicht aufzuwenden?

Ulrich Schellenberg: So einfach ist es nicht. Die Frau wurde ihm ja von einem Dritten als Mandantin vermittelt. Das ist nicht unüblich, gerade wenn jemand im Krankenhaus liegt oder in Haft ist. Da vermitteln oft Angehörige den Anwalt. Aber wenn sich der Kontakt zum Mandanten über Monate nicht herstellen lässt, muss man hellhörig werden und seine Zweifel dem Gericht offenbaren. Da darf man sich nicht immer wieder vertrösten lassen, sondern muss schon selbst aktiv werden.

Für jeden Sitzungstag gibt es gut 500 Euro Honorar vom Staat. Das lässt manche Anwälte auch alle Augen zudrücken. Und einige empfinden das offenbar auch als Arbeits- und Honorarbeschaffungsmaßnahme für sich.

Mir ist wichtig zu betonen, dass die Nebenklage eine wichtige rechtsstaatliche Aufgabe erfüllt. Auch die Opfer sollen einen anwaltlichen Beistand haben, der ihre Interessen wahrnimmt. Sie sollten in der Konfrontation mit den Tätern nicht allein gelassen werden. Es gibt sehr gute, sehr aktive Nebenklage-Vertreter, die sich voll für ihre Mandanten einsetzen. Aber es ist ganz klar: Die Nebenklage ist nicht für die Anwälte da, sondern für die Opfer. Die Wahrnehmung der Nebenklage setzt meines Erachtens voraus, dass man sich mit dem Mandanten trifft, um deren Rechte im Prozess wahrzunehmen. Das muss nicht immer laut sein, aber nachhaltig. Wenn man diese Aufgabe ernst nimmt, ist das auch mit viel Arbeit verbunden.

In der Kölner Keupstraße hat 2004 ein Anschlag des NSU viele Menschen verletzt. Als die Terrorbande aufflog, hat ein regelrechtes Rennen von Anwälten um Mandanten dort eingesetzt. Der Anwalt des Phantoms hat jetzt zugegeben, er habe dafür sogar Provision gezahlt. Was hat er zu erwarten?

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Im NSU-Prozess hat ein Anwalt mehr als 230 Verhandlungstage ein Opfer vertreten, das es offenbar gar nicht gibt. Zschäpes Verteidiger wollen nun wissen, wie das passieren konnte.

Aus dem Gericht von Tanjev Schultz

Provisionszahlungen sind nicht akzeptabel. Anders als in den USA ist das in Deutschland untersagt. Natürlich muss kein Anwalt in seinem Büro sitzen und darauf warten, bis ein Mandant anruft und bittet, ihn zu vertreten. Aber er darf Mandanten auf keinen Fall bedrängen oder aggressiv werben. Provisionen sind ein Verstoß gegen die Rechtsanwaltsordnung. Dafür ist die örtliche Rechtsanwaltskammer zuständig. Das kann von einer Rüge bis zur Geldstrafe gehen.

Bisher sind über 122 000 Euro Sitzungsgelder allein für diesen einen Anwalt aufgelaufen. Er wird das Geld zurückzahlen müssen. Bringt dieses Verhalten nicht die Nebenklage an sich in Verruf?

Die Vertretung von Opfern vor Gericht ist sinnvoll und hilfreich. Sie wurde gerade in den letzten Jahren noch gestärkt. Oft ist es die einzige Möglichkeit für Opfer, ihrem Peiniger ins Gesicht zu sehen und Anerkennung für den eigenen Schmerz und das eigene Leid zu erfahren. Gerade in großen Verfahren wie dem NSU-Prozess oder im anstehenden Loveparade-Verfahren sind viele Nebenkläger im Gericht.

Im NSU-Verfahren über 80.

Ja, das ist mühsam für das Gericht, aber es ist wichtig für den Rechtsfrieden. Und deshalb habe ich auch die Sorge, dass durch solch einen Vorfall wie jetzt die Nebenklage an sich in Frage gestellt wird. Die Nebenklage ist keine Gelddruckmaschine, sondern sie bedeutet Engagement für die Opfer.

© SZ vom 08.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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