Bundeswehr:Kartellamt stoppt Vergabe eines Marine-Großauftrags

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Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen 2015 bei einem Besuch beim 1. Korvettengeschwader der Bundeswehr in Rostock. (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)
  • Nach SZ-Informationen hält das zuständige Gremium die Auftragsvergabe für fünf Korvetten in der vom Ministerium geplanten Form für nicht zulässig.
  • Das Verteidigungsministerium hatte den Auftrag ohne Teilnahmewettbewerb vergeben. Damit sollten Engpässe bei der Marine schnell behoben werden.
  • Zwei der Korvetten sollten bereits 2019 in Dienst gestellt werden. Nun ist fraglich, ob das klappt.

Von Christoph Hickmann, Berlin

Nach mehreren Verzögerungen bei zentralen Rüstungsprojekten steht nun ein weiteres Vorhaben von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf der Kippe. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat die erste Vergabekammer des Bundes entschieden, dass die Vergabe des Auftrags für den Bau von fünf Korvetten für die Marine in der vom Ministerium geplanten Form nicht zulässig sei.

Damit sind die Chancen gesunken, das Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Sollte dies nicht gelingen, wäre dies ein herber Schlag für von der Leyens Bilanz.

Die Ministerin war mit dem Versprechen angetreten, das Rüstungswesen zu reformieren. Doch auch unter ihr verzögerten sich zuletzt zentrale Projekte - etwa die Verträge über die Beschaffung eines neuen Flugabwehrsystems und des sogenannten Mehrzweckkampfschiffs 180.

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Durch die Verzögerung bei diesem Marine-Projekt wurde Geld frei, das in die Beschaffung von fünf neuen Korvetten fließen sollte. Das Ministerium wollte so auf die Engpässe bei der Marine reagieren, die derzeit Mühe hat, ihre zahlreichen Verpflichtungen zu erfüllen. Bereits 2019 sollten zwei der Korvetten in Dienst gestellt werden. Ob das klappt, ist nun fraglich.

Der Grund liegt darin, dass der Auftrag ohne sogenannten Teilnahmewettbewerb an ein Konsortium von Lürssen und Thyssen Krupp Marine Systems vergeben werden sollte. Dagegen wehrte sich jedoch der Schiffbauer German Naval Yards Kiel (GNYK) und wandte sich an die Vergabekammer beim Bundeskartellamt. Die entschied nun, dass der sogenannte Nachprüfungsantrag zulässig und begründet sei.

Das Verteidigungsministerium hatte bei seiner Entscheidung, den Auftrag ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben, auf die Dringlichkeit verwiesen und sich auf eine entsprechende Besonderheit im Vergaberecht bezogen. Die Bundeswehr sei aufgrund der jüngsten Nato-Ziele verpflichtet, "so schnell wie möglich fünf weitere Korvetten bereitzustellen", wie es in der Begründung des als Verschlusssache eingestuften Beschlusses der Vergabekammer heißt. Er liegt der SZ vor.

Schiffbauer GNYK sollte außen vor bleiben

Dies sei aber nur möglich, wenn weitestgehend baugleiche Korvetten der bereits vorhandenen Klasse K 130 beschafft würden, so die Position des Verteidigungsministeriums. Daher solle der Auftrag für die fünf neuen Korvetten an die Konstrukteure der fünf bislang vorhandenen Schiffe gehen.

Es sei "zwar theoretisch möglich, aber in jeder technischen, logistischen, militärfachlichen, strategischen und bündnispolitischen Sicht unzumutbar", den Auftrag "einem anderen als dem bisherigen Auftragnehmerkonsortium zu übertragen", so wurde es in einem Vermerk begründet. Damit sollte der Schiffbauer GNYK außen vor bleiben.

Dieser Argumentation wollte sich die Vergabekammer nicht ohne Einschränkungen anschließen. Sie räumt dem Wettbewerb Vorrang vor der Dringlichkeit ein. Unter anderem heißt es in der Begründung ihres Beschlusses, dass die 2001 mit den ersten Korvetten beauftragte Bietergemeinschaft "nicht personenidentisch" mit dem Konsortium sei, das jetzt beauftragt werden sollte. Es sei nicht geprüft worden, ob nicht auch andere Firmen infrage kämen. In Militärkreisen wurde vor diesem Hintergrund bezweifelt, ob die vergaberechtlichen Instrumentarien noch der aktuellen Sicherheitslage angemessen seien.

Das Ministerium hat zwei Wochen Zeit, um den Beschluss anzufechten. Die nächste und letzte Instanz wäre das Oberlandesgericht Düsseldorf. Ein Ministeriumssprecher wollte keine Stellung nehmen und verwies darauf, dass der Beschluss nicht öffentlich sei.

© SZ vom 17.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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