Wahlwiederholung:Was die Karlsruher Entscheidung für die Berlin-Wahl bedeutet

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Wahlwiederholung: "Selbstständige Verfassungsräume": Der Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 12. Februar in Berlin steht nichts mehr im Wege.

"Selbstständige Verfassungsräume": Der Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 12. Februar in Berlin steht nichts mehr im Wege.

(Foto: Jochen Eckel/IMAGO)

Mit denkbar dürren Worten hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerden gegen eine Neuauflage der Wahl in Berlin abgeschmettert. Der Grund könnte für das sonst so selbstbewusste Gericht eher untypisch sein.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Antrag abgelehnt, Begründung wird nachgeliefert - die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Berlin-Wahl lässt sich in fünf Worten zusammenfassen, ohne dass man etwas ausgelassen hätte. Knapp zwei Wochen vor dem Nachholtermin für die chaotische Wahl zum Abgeordnetenhaus im September 2022 beschränkt sich Karlsruhe auf die eine Botschaft, auf die Berlin gewartet hat. Das Gericht gibt grünes Licht für die Neuauflage am 12. Februar.

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