Bundestag:U-Ausschuss zur Berateraffäre im Verteidigungsministerium beschlossen

Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen steht wegen der Berateraffäre unter Druck. (Foto: dpa)
  • Ein Untersuchungsausschuss soll der Frage nachgehen, wie es zu den Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Berateraufträgen im Verteidungsministerium kam.
  • Dort sollen millionenschwere Verträge unter Umgehung des Vergaberechts vergeben worden sein.
  • Es stehen die Vorwürfe der Verschwendung von Steuereinnahmen und der Vetternwirtschaft im Raum.

Die Berateraffäre im Bundesverteidigungsministerium wird Thema eines Untersuchungsausschusses. Mit den Stimmen der Opposition wurde die Einsetzung des Gremiums am Mittwoch im Verteidigungsausschuss des Bundestags beschlossen. Die Vertreter der großen Koalition enthielten sich. Die erste Sitzung des Ausschusses soll am Mittwochmittag stattfinden.

Der Untersuchungsausschuss soll der Frage nachgehen, wie es zu den Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Berateraufträgen im Ministerium von Ursula von der Leyen (CDU) kam. Dort sollen millionenschwere Verträge unter Umgehung des Vergaberechts vergeben worden sein. Es stehen die Vorwürfe der Verschwendung von Steuereinnahmen und der Vetternwirtschaft im Raum. Ausgelöst wurde die Affäre im August durch einen Bericht des Bundesrechnungshofs, der die Wirtschaftlichkeit und Rechtmäßigkeit des Beratereinsatzes im Ministerium stark anzweifelte. In den Jahren 2015 und 2016 wurden dort mindestens 200 Millionen Euro für externen Sachverstand ausgegeben.

Vor zwei Wochen war die Einsetzung des Gremiums noch am Widerstand der großen Koalition gescheitert, die AfD hatte sich enthalten. Den Regierungsfraktionen war der Einsetzungsantrag nicht konkret genug formuliert. FDP, Linke und Grüne warfen der Koalition daraufhin eine Blockade vor.

Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein Minderheitenrecht, für das nur ein Viertel der Stimmen im Verteidigungsausschuss notwendig ist. Grüne, Linke und FDP stellen zusammen elf von 36 Abgeordneten, haben damit also mehr als die notwendigen neun Stimmen. Bei der Untersuchung von Verteidigungsfragen wandelt sich der Verteidigungsausschuss in einen Untersuchungsausschuss um, ist dann also personell identisch. Diese Sonderregelung ist der besonderen Sensibilität von Sicherheitsfragen geschuldet.

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