Bundestag:Massive Steuerentlastung beschlossen

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Bürger und Unternehmen werden um weitere Milliarden entlastet. Der Bundestag billigte das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz.

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können vom kommenden Jahr an in größerem Umfang als bisher steuerlich abgesetzt werden. Arbeitnehmer werden mit dem am Freitag vom Bundestag verabschiedeten Bürgerentlastungsgesetz um knapp zehn Milliarden Euro pro Jahr entlastet.

Die Parlamentarier haben einen wahren Abstimmungsmarathon vor sich. (Foto: Foto: dpa)

Teil der Gesetzespläne sind auch befristete Erleichterungen für Unternehmen im Umfang von drei Milliarden Euro als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise. Damit haben Union und SPD die größte Steuersenkung seit dem Start der großen Koalition 2005 endgültig auf den Weg gebracht.

Eine Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher, da die Firmenentlastungen auch Forderungen der Länder sind. Die verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegekassenbeiträgen geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück.

Eine der größten Steuerentlastungen

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) sagte, es handele sich wahrscheinlich um eine der größten Steuerentlastungen in der bundesdeutschen Geschichte. Sie komme zur rechten Zeit. Mit Blick auf die Rekord-Neuverschuldung des Bundes im nächsten Jahr von voraussichtlich fast 90 Milliarden Euro sagte Steinbrück, es gebe keinen Spielraum für weitere Steuersenkungen. Die Oppositionsparteien warfen der Koalition unter anderem "Flickwerk" vor.

Steinbrück wies Forderungen der FDP nach dauerhaften Entlastungen von Unternehmen und weitergehenden Reformkorrekturen zurück. Dies sei weder sachlich notwendig, noch könnten es die Haushalte von Bund und Ländern verkraften.

Der Steuerbonus fällt für Geringverdiener sogar großzügiger aus als zunächst geplant. So sind Beiträge für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherung auch künftig absetzbar - aber nur, wenn die künftigen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen durch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht ausgeschöpft sind. Die Höchstgrenzen betragen 1900 Euro (für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte) und 2500 Euro (für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen). Darüber hinaus können mindestens die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angesetzt werden.

Mit dem Bürgerentlastungsgesetz werden auch Korrekturen an der 2008 in Kraft getretenen Unternehmenssteuerreform und weitere Entlastungen umgesetzt. Kleine und mittlere Firmen mit einem Umsatz von bis zu 500.000 Euro im Jahr müssen die Umsatzsteuer erst dann entrichten, wenn ihre Rechnungen auch bezahlt sind. Diese ostdeutsche Sonderregel wird bis Ende 2011 verlängert und gilt bundesweit.

Darüber hinaus werden Übernahmen von Firmen erleichtert, die Sanierungsfälle sind. Bei dieser Maßnahme kann der übernehmende Konzern aufgelaufene Verluste unter bestimmten Bedingungen mit seinen Gewinnen verrechnen. Zudem wird die "Zinsschranke" entschärft. Sie soll verhindern, dass die Gewinne ins steuergünstigere Ausland verlagert werden. Die Freigrenze dafür soll für zwei Jahre von einer Million auf nun drei Millionen Euro angehoben werden.

© dpa/vw/gal/gba - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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