Bundestag:Experten kritisieren Entwurf zu Kinderrechten

Kinder demonstrieren in Frankfurt für ihre Rechte. (Foto: Imago)

Sie sollen im Grundgesetz verankert werden - doch das Vorhaben der Bundesregierung stößt bei Juristen auf Kritik

Die geplante besondere Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist bei Experten auf teilweise deutliche Kritik gestoßen. Gleichzeitig würdigten die Fachleute in einer Bundestagsanhörung am Montag das Grundanliegen, die Kinderrechte auch mit Blick auf die UN-Kinderrechtskonvention zu stärken. Der Regierungsvorschlag sieht vor, in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes folgenden Satz einzufügen: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

Damit sollen das bestehende Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat sowie der grundrechtliche Schutz des ungeborenen Lebens unangetastet bleiben. Die Fraktion Die Linke und die Grünen forderten dagegen ein eigenständiges Kindergrundrecht. Der Frankfurter Jurist Philipp B. Donath warnte davor, dass Widersprüchlichkeiten im Regierungsentwurf sogar zu Rückschritten gegenüber geltendem Recht führen könnten. Der Vorschlag bringe etwa rechtssystematisch Kinderrechte gegen Elternrechte in Stellung, indem er das Kindergrundrecht in das Wächteramt des Staates integriere. Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks Thomas Krüger bewertete den Regierungsentwurf als "verfassungsrechtlich überflüssig" und ungeeignet "die Stellung von Kindern in der Praxis zu verbessern". Der Augsburger Rechtswissenschaftler Georg Kirchhof sah in der Regierungsvorlage allerdings eine befriedende Wirkung für eine jahrzehntelange Debatte. Die Regelung solle das "Wohl des Kindes" nicht nur "berücksichtigen", sondern "gewährleisten" forderte er.

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