Berlin (dpa) - Wer unbefugt Nackte knipst oder filmt oder solche Bilder verbreitet, soll künftig bestraft werden können. Das sieht ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium vor. Danach soll künftig nicht nur Kinderpornografie bestraft werden, sondern generell die Herstellung und Weitergabe von Bildaufnahmen einer „unbekleideten Person“. Auch für „bloßstellende“ Bilder soll das gelten. Der Strafrahmen soll von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft reichen.
Bundesregierung:Unbefugte Verbreitung von Nacktbildern soll generell verboten werden
Berlin (dpa) - Wer unbefugt Nackte knipst oder filmt oder solche Bilder verbreitet, soll künftig bestraft werden können. Das sieht ein Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium vor. Danach soll künftig nicht nur Kinderpornografie bestraft werden, sondern generell die Herstellung und Weitergabe von Bildaufnahmen einer "unbekleideten Person". Auch für "bloßstellende" Bilder soll das gelten. Der Strafrahmen soll von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft reichen.
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