Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will die unbefugte Herstellung von Nacktbildern und deren Verbreitung generell unter Strafe stellen. Das sieht nach Angaben des Bundesjustizministeriums der Referentenentwurf von Ressortchef Heiko Maas vor, der den anderen Ministerien zur Abstimmung zugesandt wurde. Danach soll künftig nicht nur Kinderpornografie bestraft werden, sondern generell die Herstellung und Weitergabe „bloßstellender“ Bilder. Die Anfertigung solcher Bilder soll mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bestraft werden, die Verbreitung mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe.
Bundesregierung:Unbefugte Verbreitung von Nacktbildern soll generell verboten werden
Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will die unbefugte Herstellung von Nacktbildern und deren Verbreitung generell unter Strafe stellen. Das sieht nach Angaben des Bundesjustizministeriums der Referentenentwurf von Ressortchef Heiko Maas vor, der den anderen Ministerien zur Abstimmung zugesandt wurde. Danach soll künftig nicht nur Kinderpornografie bestraft werden, sondern generell die Herstellung und Weitergabe "bloßstellender" Bilder. Die Anfertigung solcher Bilder soll mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bestraft werden, die Verbreitung mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe.
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