Im Streit um die Kosten für die Versorgung von Flüchtlingen zeichnet sich ab, dass die Kommunen eine Pauschale pro Flüchtling erhalten sollen. "Die SPD hat sich heute in ihren Gremien dafür entschieden, die Kosten an den Köpfen zu orientieren", hieß es nach einer Koordinierungsrunde der Koalition aus der SPD-Fraktion.
Auch das Bundesfinanzministerium hält eine Pauschale pro Flüchtling für "eine denkbare Variante". Finanzstaatssekretär Jens Spahn (CDU) zufolge hätte dies "den Vorteil, dass wir nicht jedes Mal neu über die Finanzierung reden müssen, sobald sich die Asylbewerberzahlen ändern".
Wie hoch die Pauschale wäre, soll erst am Donnerstag auf dem Bund-Länder-Gipfel entschieden werden. Die Höhe - und damit auch die Belastung für den Bundeshaushalt - hängt davon ab, welche Leistungen zu welchen Kosten von der Pauschale abgedeckt werden sollen. Bisher unterscheidet sich das in den Bundesländern und Kommunen.
Die Pauschale könnte über das Finanzausgleichsgesetz vom Bund an die Länder überwiesen werden. Über diesen Weg schiebt der Bund den Ländern immer wieder Finanzhilfen zu, zuletzt 500 Millionen Euro für die in diesem Jahr zusätzlich anfallenden Flüchtlingskosten. Die Länder sollen das Geld an die Kommunen weiterleiten, in denen die Kosten anfallen. Dies soll über den kommunalen Finanzausgleich abgewickelt werden.
Merkel fordert gemeinsame "Haltung" der Europäer
In der Diskussion um Änderungen am Asylrecht hat die Koalition laut Innenminister Thomas de Maizière "eine Einigung in allen Punkten erzielt". Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung kam die Verständigung am Sonntag in einem Telefonat von Kanzlerin Angela Merkel, ihrem Amtschef Peter Altmaier (beide CDU), SPD-Chef Sigmar Gabriel und CSU-Chef Horst Seehofer zustande.
Laut de Maizière wurde der Entwurf an einer besonders umstrittenen Stelle verändert: Bislang war vorgesehen, dass über ein EU-Land eingereiste Flüchtlinge und Asylbewerber weder Geld- noch Sachleistungen bekommen, sondern Proviant und eine Fahrkarte zur Rückkehr in das Land, wo sie erstmals in die Europäische Union eingereist sind.
Für Flüchtlinge, die dem sogenannten Dublin-Abkommen unterliegen, also ihren Asylantrag in dem Staat stellen müssen, wo sie zuerst die EU betreten haben, soll diese Regelung nun doch nicht gelten. Betroffen blieben "vollziehbar Ausreisepflichtige" nach einem abgeschlossenen Asylverfahren sowie Flüchtlinge, die über einen EU-Verteilmechanismus einem anderen Land zugeordnet wurden.
Derweil sprach sich Kanzlerin Merkel dagegen aus, diese Verteilung von Flüchtlingen innerhalb Europas per qualifizierter Mehrheit, also nicht einstimmig, zu entscheiden. "Wir müssen als Europäer Haltung zeigen", sagte Merkel am Rande einer Handelskonferenz der Unions-Fraktion. Dies verlange, dass man einen Konsens suche, anstatt einzelne Mitgliedstaaten zu überstimmen.