Bundesregierung:Hintergrund: Strafbarkeit bei Kinderpornografie

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Berlin (dpa) - Die Affäre um den ehemaligen SPD-Politiker Sebastian Edathy hat eine Debatte über das Thema Kinderpornografie ausgelöst. Die rechtliche Lage in solchen Fällen ist zum Teil kompliziert.

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Berlin (dpa) - Die Affäre um den ehemaligen SPD-Politiker Sebastian Edathy hat eine Debatte über das Thema Kinderpornografie ausgelöst. Die rechtliche Lage in solchen Fällen ist zum Teil kompliziert.

Wo beginnt Kinderpornografie?

Laut Paragraf 184b Strafgesetzbuch handelt es sich bei Kinderpornografie um „Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben“. Dazu gehören auch Tonaufnahmen, Fotos, Videos und andere Abbildungen. Wer unter 14 Jahren alt ist, gilt im rechtlichen Sinn als Kind.

Ab wann sind Bilder oder Videos strafbar?

Wesentlich ist, was auf den Abbildungen zu sehen ist. Um die Schwere solcher Darstellungen einzuordnen, gibt es verschiedene Kategorien. Eindeutige Fälle sind jene, in denen sexuelle Handlungen gezeigt werden. Schwierig ist die rechtliche Lage dagegen, wenn keine Übergriffe zu sehen sind, sondern Jungen oder Mädchen etwa nackt vor der Kamera posieren. Besitz oder Weitergabe solcher „Posing-Bilder“ sind dann strafbar, wenn die unbedeckten Genitalien der Kinder „aufreizend zur Schau gestellt“ sind, es sich also um eine „geschlechtsbetonte Pose“ handelt.

Geht es also nur um den Besitz?

Das ist umstritten. Juristen sind uneins, ob sich jemand schon strafbar macht, wenn er nur im Internet auf einschlägigen Seiten surft, ohne sich Inhalte herunterzuladen. Nach herrschender Rechtsprechung ist aber auch das Betrachten solcher Bilder strafbar. Im Grunde dürfen nur Ermittler im Internet nach Kinderpornografie suchen. Privatpersonen, die den Behörden helfen wollen oder Journalisten, die beruflich recherchieren, können sich strafbar machen.

Mit welchen Strafen müssen Täter rechnen?

Wer Kinderpornografie produziert, verbreitet oder vorführt und gefasst wird, dem droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Bei gewerbsmäßigem Handel ist ein Strafmaß von sechs Monaten bis zehn Jahren vorgesehen. Beim Besitz von Kinderpornos drohen Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Wie weit ist Kinderpornografie verbreitet?

Im Jahr 2012 hat die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bei „Besitz und Verschaffung von Kinderpornografie“ 3239 Fälle erfasst. Ein Großteil der Fälle bezieht sich auf das Internet.

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