Bundesratsinitiative:Berlin will Tausende Homosexuelle rehabilitieren

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Bis 1994 stand homosexueller Geschlechtsverkehr unter Strafe - auch wenn er einvernehmlich war. Als erstes Bundesland will sich nun Berlin für verfolgte Homosexuelle einsetzen: Unter anderem sollen die Aufhebung der Urteile und Entschädigungsansprüche geprüft werden.

Berlin will verurteilte Homosexuelle rehabilitieren. Eine Bundesratsinitiative strebt die Aufhebung von nach 1945 ergangenen Strafen an. Während Urteile aus der Nazizeit gegen Homosexuelle 2002 vom Bundestag aufgehoben und die Betroffenen entschädigt wurden, steht die Wiedergutmachung für spätere Fälle noch aus. Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) zufolge ist es "höchste Zeit", das zu ändern.

In der Bundesrepublik wurde der sogenannte Schwulen-Paragraph, der auch einvernehmliche Homosexualität unter Strafe stellte, erst 1994 gestrichen. Im Westen wurden nach Angaben Kolats etwa 100.000 Ermittlungsverfahren gegen Homosexuelle eingeleitet und 50.000 Männer verurteilt. In der DDR, wo der Paragraph seit 1968 nicht mehr existierte, seien 1.300 Verurteilungen nachweisbar.

Mit der Bundesratsinitiative werde die Bundesregierung nun zum Handeln aufgefordert, sagte Kolat. Es gehe um eine gesellschaftliche Rehabilitierung, aber auch darum, die rückwirkende Aufhebung der Urteile und Entschädigungsansprüche zu prüfen. Viele Homosexuelle mussten Gefängnisstrafen verbüßen. Sie seien sozial isoliert gewesen, ihre bürgerliche Existenz sei häufig zerstört worden. Einen Vorschlag zur Höhe der Entschädigungen unterbreitete Berlin nicht.

Kolat sagte, sie habe die Berichte über Homosexuelle, die in den 1950er und 1960er Jahren von Staat und Justiz bedrängt, verfolgt und bestraft worden waren, mit Betroffenheit gelesen. Sogar das Bundesverfassungsgericht habe aus dem damaligen Zeitgeist heraus 1957 die Strafandrohung als gerechtfertigt bezeichnet. Heute sei klar, dass dies gegen fundamentale Menschenrechte und das Grundrecht der Freiheit der Persönlichkeit verstoße.

Kolat zufolge bestehen nach wie vor rechtliche Barrieren. Dahinter stecke die Überlegung, dass wegen der Gewaltenteilung ein demokratisches Parlament keine Gerichtsurteile aufheben könne. Aus diesem Grund habe der Senat eine verfassungsrechtliche Expertise in Auftrag gegeben, nach der eine "rückwirkende Aufhebung der Urteile rechtlich zulässig und politisch geboten ist".

Positive Reaktionen aus den Bundesländern

Kolat setzt heute auf eine "Enttabuisierung" der Homosexualität und eine "größere Akzeptanz" für gleichgeschlechtliche Lebensweisen. Zu der Bundesratsinitiative gebe es bereits positive Signale aus anderen Bundesländern. Da der Vorstoß von einer großen Koalition komme, hofft sie auch auf Zustimmung unionsregierter Länder.

Zugleich will Berlin dieses "dunkle Kapitel deutscher Geschichte" erforschen und dokumentieren lassen. Das sei jedoch sehr schwierig, weil bisher kaum Zeitzeugen bekannt seien, sagte Kolat. Die Betroffenen seien hochbetagt und häufig traumatisiert, deshalb appelliere sie an Familienangehörige, sich bei der Landesantidiskriminierungsstelle in der Integrationsverwaltung zu melden. Zudem will Berlin mit der Magnus-Hirschfeld-Stiftung des Bundes und Universitäten zusammenarbeiten.

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