Bundesrat:Bayern scheitert mit Antrag auf dauerhaft ermäßigte Mehrwertsteuer in der Gastronomie

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Werden künftig wieder mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt: Speisen in der Gastronomie. (Foto: Sina Schuldt/dpa)

Somit gilt ab kommendem Jahr wieder der Steuersatz von 19 Prozent für Speisen und Getränke. Der Plan von Gesundheitsminister Lauterbach für mehr Vergleichbarkeit unter Krankenhäusern wird vorerst ausgebremst.

Bayern ist im Bundesrat mit einem Vorstoß gescheitert, die zum Jahresende auslaufende niedrigere Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft beizubehalten. Ein entsprechender Entschließungsantrag, mit dem der niedrigere Steuersatz von sieben Prozent für Speisen auch auf Getränke ausgeweitet werden sollte, fand in der Länderkammer am Freitag keine Mehrheit.

Während der Pandemie war der Steuersatz auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf sieben Prozent gesenkt worden. Diese Maßnahme zur Unterstützung von Restaurants war befristet. Die geplante Rückkehr zum gewohnten Steuersatz wurde mehrfach verschoben. Die Ampelkoalition besteht nun darauf, dass der Steuersatz Anfang 2024 wieder auf 19 Prozent steigt.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) warnte im Bundesrat vergeblich vor negativen Folgen für die Gastronomie: "Tausende von Existenzen sind betroffen, in ganz Deutschland." Wenn man sparen wolle, dann besser an anderer Stelle wie beim Bürgergeld oder beim Heizungsgesetz. Man könne auch den geplanten Erweiterungsbau des Kanzleramts schieben "und dafür lieber Menschen ein billigeres und günstigeres Essen ermöglichen", so Söder.

Weitere Entscheidungen des Bundesrates im Überblick:

Krankenhaustransparenzgesetz

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will einen Online-Atlas zu Leistungen und Behandlungsqualität der Krankenhäuser in Deutschland einführen. Doch diesen Plan hat die Länderkammer vorerst ausgebremst - und den Vermittlungsausschuss angerufen.

Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) sagte dazu, Lauterbachs Intention sei zwar richtig. So wie das Gesetz derzeit vorgesehen sei, schaffe es aber nicht mehr Transparenz, sondern stifte Verwirrung. Mehrere Länder kritisierten zudem Eingriffe in ihre Hoheit für die Krankenhausplanung und forderten zusätzliche Finanzhilfen des Bundes.

Lauterbach hatte im Bundesrat noch einmal für sein Gesetz geworben. Es sieht bisher vor, dass ein "Transparenzverzeichnis" von Mai 2024 an als interaktives Portal verständlich über das jeweilige Angebot an bundesweit 1700 Klinikstandorten Auskunft geben soll. Konkret soll zu erkennen sein, welche Klinik welche Leistungen anbietet. Abrufbar sein sollen Daten zu Fallzahlen, also der Behandlungserfahrung, zum Personalschlüssel bei Fachärztinnen, Fachärzten und Pflegekräften sowie zu Komplikationsraten ausgewählter Eingriffe.

"Das ist in der Tendenz eine schlechte Nachricht für Patienten", sagte Lauterbach nach der Bundesratsentscheidung. Er hoffe, dass das Gesetz dennoch schnell durchkomme. "Die Transparenz der Qualität ist etwas, was wir den Bürgern schulden. Wir brauchen eine gute Finanzierung der Krankenhäuser, aber es darf nicht so sein, dass Krankenhäuser auch Leistungen erbringen, für die sie nicht optimal qualifiziert sind, nur weil sie das Geld brauchen."

Neuer Richter am Bundesverfassungsgericht

Der Bundesrat hat den bisherigen Generalbundesanwalt Peter Frank auf den frei werdenden Posten beim höchsten deutschen Gericht gewählt. Der Vorschlag der CSU wurde einstimmig angenommen, wie Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach der Abstimmung mitteilte.

Frank folgt auf den früheren saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller. Dieser war im Dezember 2011 ans Bundesverfassungsgericht gekommen und erreicht das Ende seiner zwölfjährigen Amtszeit. Frank ist seit dem 5. Oktober 2015 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und somit Chef der Bundesanwaltschaft. Er war bei Amtsantritt mit 47 Jahren der jüngste Generalbundesanwalt. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist der Kampf gegen Terrorismus. Zuvor arbeitete er als Staatsanwalt in München und später für das bayerische Justizministerium.

Kindergrundsicherung

Zur umstrittenen Kindergrundsicherung hat die Länderkammer nichts entschieden, sondern nur eine Stellungnahme abgegeben. Mit der Kindergrundsicherung sollen ab 2025 bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag gebündelt werden. In der Bundesregierung war das Projekt lange umstritten. Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatten monatelang um die Finanzierung gerungen - und sich schließlich auf zunächst 2,4 Milliarden Euro Mehrkosten geeinigt.

Teile der Reform lehnen die Bundesländer ab. Besonders kritisch sehen sie die Verwaltung der neuen Leistung. "Die geplante Umsetzung über die Bundesagentur für Arbeit unter der neuen Bezeichnung Familienservice wird mit Doppel- und Parallelstrukturen einhergehen. Die Beratungsstrukturen bei den Jobcentern würden verloren gehen und Familien verlieren dort eingeübte Ansprechpartner", sagte Berlins Familiensenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU).

Wachstumspaket

Auch das von der Ampel geplante Wachstumschancengesetz wurde von der Länderkammer in den Vermittlungsausschuss geschickt, wo nun ein Kompromiss gefunden werden muss. Die Länder kritisierten die aus ihrer Sicht völlig unfaire Kostenverteilung. "Es handelt sich um einen Vertrag zu Lasten Dritter, der hier vorgeschlagen wird", monierte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Er rechnete vor, dass das Gesetz einen Gesamtverlust staatlicher Einnahmen von 32 Milliarden Euro bis zum Jahr 2028 zur Folge hätte. Der Bund beteilige sich nach dessen Berechnungen mit etwa 37 Prozent an diesen Verlusten, 63 Prozent entfielen auf Länder und Kommunen.

Das Gesetz sieht steuerliche Entlastungen für Unternehmen bis 2028 und eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vor. Die Entlastungen sollen jährlich sieben Milliarden Euro betragen. Das Gesetz enthält zudem steuerliche Anreize, um den kriselnden Wohnungsbau anzukurbeln. Auch zusätzliche steuerliche Impulse für mehr Forschung sind vorgesehen.

Straßenverkehrsrecht

Neue Regelungen, die Städten und Gemeinden mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren, Radwegen und Tempo-30-Zonen geben sollten, fanden im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit. Laut Gesetz ist geplant, dass grundsätzlich neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden sollen.

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