Innenministerium:Bundeskabinett beschließt Migrationspakt

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser will mit ihrem Gesetzentwurf sogenannte Kettenduldungen vermeiden. (Foto: Christophe Gateau/dpa)

Die Regierung will die Hürden für ein dauerhaftes Bleiberecht für nur geduldete Ausländer senken. Der Gesetzentwurf umfasst ein einjähriges "Chancen-Aufenthaltsrecht", in dem Betroffene die übrigen Voraussetzungen erfüllen können.

Die Bundesregierung will nur geduldeten Ausländern bessere Möglichkeiten verschaffen, legal dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Dies geht aus einem Entwurf von Bundesinnenministerin Nancy Faeser hervor, den das Kabinett in Berlin am Mittwoch nach Regierungsangaben verabschiedete. Demnach sollen etwa abgelehnte Asylbewerber über den sogenannten Spurenwechsel doch noch ein Bleiberecht erhalten können. So sollen Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben, ein einjähriges "Chancen-Aufenthaltsrecht" erwerben können, wie ein Sprecher des Ministeriums erläuterte.

Damit soll die bisher gängige Praxis der "Kettenduldung" beendet werden. Innerhalb des einen Jahres können die Menschen die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht erfüllen. Könne dann nachgewiesen werden, dass ausreichend Deutschkenntnisse vorhanden seien und der Lebensunterhalt bestritten werden könne, dürften die Menschen dauerhaft bleiben. Zum 31. Dezember 2021 hielten sich den Angaben zufolge in Deutschland 242 029 geduldete Ausländer auf, davon 136 605 seit mehr als fünf Jahren. Straftäter und Personen, die nachweislich falsche Angaben über ihre Identität gemacht haben, erhalten diese Möglichkeit nicht. Straftäter sollen zudem konsequenter abgeschoben werden.

Die Vorlage sieht auch vor, dass Fachkräfte und deren Familienangehörige aus dem Ausland einfacher nach Deutschland kommen können. Zudem soll der Zugang zu Sprach- und Integrationskursen ausgeweitet werden. "Der Bundesregierung geht es darum, mit einer aktiven und ordnenden Politik einen Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik zu gestalten, der einem modernen Einwanderungsland gerecht wird", erklärte der Sprecher. "Wir schaffen neue Chancen für Menschen, die bereits ein Teil unserer Gesellschaft geworden und gut integriert sind." Das Gesetz muss vom Bundestag beschlossen werden, die Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich.

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