Bundesinnenministerium:Fachkräfte sollen nach Deutschland kommen

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"Klar und verständlich" soll das künftige Einwanderungsgesetz regeln, "wer zu Arbeits- und Ausbildungszwecken zu uns kommen darf und wer nicht". So steht es in dem Eckpunktepapier des Innenministeriums. (Foto: picture alliance / Hendrik Schmi)
  • In einem Eckpunktepapier des Bundesinnenministeriums werden erstmals Regelungen für die gezielte Anwerbung von ausländischen Fachkräften vorgestellt.
  • Darin bekennt sich die Bundesregierung zur Anwerbung von Arbeitskräften von innerhalb und außerhalb der EU.
  • Kriterien für Fachkräfte sind unter anderem ihre Qualifikation, ein fixes Arbeitsplatzangebot und Deutschkenntnisse.

Von Nico Fried, Berlin

Deutschland soll erstmals eine umfassende gesetzliche Regelung für die gezielte Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland erhalten. Die Bundesregierung wolle die entsprechenden Vorschriften "neu strukturieren, vereinheitlichen und vereinfachen", heißt es im Entwurf eines Eckpunktepapiers aus dem Bundesinnenministerium von Horst Seehofer (CSU), das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Den Fachkräften im Ausland wolle man "ein klares und verlässliches Signal über ihre Chancen und Perspektiven in Deutschland" geben. Dafür soll auch das Aufenthaltsrecht vereinfacht werden.

Das sechsseitige Papier, über das als Erstes das Handelsblatt berichtet hatte, liegt zur Abstimmung unter anderem im von Peter Altmaier (CDU) geführten Wirtschafts-, sowie im von Hubertus Heil (SPD) geführten Arbeitsministerium. Für die Befassung im Kabinett ist nach Informationen der SZ derzeit der 29. August vorgesehen. Mit dem Papier bekennt sich die Bundesregierung zur Anwerbung von Fachkräften aus Staaten außerhalb Deutschlands und der Europäischen Union. Zwar soll insbesondere durch Weiterbildungsmaßnahmen auch das Potenzial an Fachkräften im Inland vergrößert werden. EU-Bürgern werden zudem "langfristige Chancen" in Aussicht gestellt. "Alle diese Bemühungen werden jedoch nicht ausreichen, um genügend Erwerbstätige zu mobilisieren", heißt es in dem Papier. "Ergänzend müssen wir daher auch bei der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten deutlich erfolgreicher werden."

Prüfung der Fachkräfte soll beschleunigt werden

"Klar und verständlich" soll das künftige Einwanderungsgesetz regeln, "wer zu Arbeits- und Ausbildungszwecken zu uns kommen darf und wer nicht". Kriterien für Fachkräfte sind unter anderem die Qualifikation, ein Arbeitsplatzangebot und Deutschkenntnisse. Dafür werde bei entsprechender Qualifikation die bisher geltende Beschränkung auf Berufe mit Personalengpässen entfallen. Auch die sogenannte Vorrangprüfung zugunsten einheimischer Bewerber soll gelockert werden. Der befristete Aufenthalt zur Jobsuche werde ebenso erleichtert wie eine Fortbildung mit dem Ziel eines in Deutschland anerkannten Abschlusses. Die Prüfung ausländischer Abschlüsse soll beschleunigt werden. Vor allem "dringend benötigte IT-Fachkräfte" erhalten künftig "bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen" auch ohne formalen Abschluss Zugang zum Arbeitsmarkt. Gemeinsam mit der Wirtschaft, aber auch mit Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen will die Bundesregierung eine "bedarfsorientierte und gezielte Werbestrategie" entwerfen.

Im vergangenen Jahr erhielten laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fast 125 000 Menschen aus Staaten außerhalb der EU eine Aufenthaltserlaubnis für eine Ausbildung in Deutschland. Hinzu kamen gut 107 600 Migranten, die für eine Arbeitsstelle bleiben durften.

Auf die jüngste Diskussion um einen sogenannten Spurwechsel, mit dem abgelehnten Asylbewerbern bei Bedarf und entsprechender beruflicher Qualifikation die Möglichkeit zum Verbleib in Deutschland gegeben werden soll, geht das Papier nicht konkret ein.

© SZ vom 17.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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