EuGH-Urteil:Großbritannien darf Brexit einseitig zurücknehmen

  • Großbritannien darf die Brexit-Erklärung einseitig zurücknehmen, ohne dass die übrigen EU-Mitgliedstaaten zustimmen.
  • Das entschied der Europäische Gerichtshof am Montag in Luxemburg.
  • Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die für Dienstag geplante Abstimmung im britischen Parlament über den mit der EU ausgehandelten Austrittsvertrag haben.

Großbritannien könnte den für 2019 angekündigten Brexit noch einseitig und ohne Zustimmung der übrigen EU-Länder stoppen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Die Schwelle für einen Rückzieher von dem in Großbritannien sehr umstrittenen EU-Austritt ist somit niedriger als gedacht.

Die britische Regierung hatte am 29. März 2017 die übrigen EU-Staaten offiziell darüber informiert, dass das Land die EU verlassen will. Damit begann ein zweijähriges Austrittsverfahren nach Artikel 50 der EU-Verträge, das planmäßig mit dem Brexit im März 2019 endet. Die EU-Kommission und der Rat der Mitgliedsländer hatten vor dem EuGH argumentiert, das Verfahren lasse sich nur mit einem einstimmigen Beschluss des Rats stoppen.

Der EuGH sieht das eindeutig anders. Ein Rückzieher der Austrittsankündigung sei "in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Notwendigkeiten" in Großbritannien möglich. Dann bliebe das Vereinigte Königreich unter unveränderten Bedingungen Mitglied der EU, entschieden die Luxemburger Richter. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem: "Kein Staat kann gezwungen werden, gegen seinen Willen der Europäischen Union beizutreten, und genausowenig kann er gezwungen werden, die Europäische Union gegen seinen Willen zu verlassen.

Die Möglichkeit einer einseitigen Rücknahme besteht für Großbritannien laut EuGH bis zum Ende der Zweijahresfrist nach seiner Austrittserklärung. Diese Frist endet am 29. März 2019. Der EuGH machte aber deutlich, dass ein solcher Rückzug vom angekündigten Austritt aus der EU mit den Anforderungen der britischen Gesetze in Einklang stehen müsse.

Das oberste schottische Zivilgericht hatte den EuGH um eine Bewertung gebeten, ob ein einseitiger Rückzieher noch möglich sei. Das Urteil dürfte den Brexit-Gegnern in Großbritannien Auftrieb geben. Es fällt einen Tag vor der Parlamentsabstimmung über den Brexit-Deal, den die Regierung von Premierministerin Theresa May mit der EU ausgehandelt hat. Für ihn zeichnet sich keine Mehrheit ab.

Mays Brexit-Paket besteht aus einem knapp 600 Seiten starken Austrittsvertrag, der die Bedingungen der Trennung regelt. Darunter sind die Rechte der EU-Bürger in Großbritannien, aber auch finanzielle Pflichten Londons gegenüber der EU. Ergänzt wird der Vertrag durch eine rechtlich nicht bindende politische Erklärung über die künftigen Beziehungen.

Scheitert Mays Plan im Parlament, muss sie entweder noch einmal abstimmen lassen - oder es braucht einen Plan B. Aus der britischen Regierung und der Opposition mehren sich Signale, dass dann eine engere Anbindung an die EU erwogen werden könnte, zum Beispiel der Verbleib in Binnenmarkt und Zollunion. Nicht mehr undenkbar ist ein zweites Referendum - oder eben sogar ein Rückzieher vom Brexit.

Der SNP-Abgeordnete Alyn Smith, der zu den Klägern zählte, bezeichnete das Urteil als "Dynamit", wie der Guardian berichtet. "Ein helles Licht über einem 'EXIT'-Schild ist eingeschaltet worden", fügte er hinzu. Die Labour-Abgeordnete Catherine Stihler, die auch an der Klage beteiligt war, kommentierte: "Dieses historische Urteil macht den Weg dafür frei, den desaströsen Brexit-Prozess zum Stillstand zu bringen." Der als Brexiteer bekannte Jacob Rees-Mogg sagte, er sei nicht überrascht. Das Urteil werde aber keinen Unterschied machen.

Eine erste Reaktion der Regierung auf das Urteil kam von Umweltminister Michael Gove. Ihm zufolge bleibt die Regierung beim geplanten Austritt im März. Auch die Parlamentsabstimmung werde wie geplant an diesem Dienstag stattfinden, sagte Gove. Premierministerin May sei am besten dazu in der Lage, eine Verbesserung des Deals mit der EU herauszuschlagen. Die Erste Ministerin Schottlands Nicola Sturgeon schrieb auf Twitter, eine weitere Volksabstimmung sei "nun eine offene Option für das Unterhaus". Der irische Außenminister Simon Coveney will auch nach dem EuGH-Urteil am Brexit-Vertragswerk festhalten. Der mühsam ausgehandelte Deal werde nicht geändert, sagte er vor einem Treffen mit seinem EU-Amtskollegen am Montag in Brüssel. Der juristische Text des Abkommens stehe fest.

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