Bodycams:Landtag diskutiert über Polizeigesetz: Entwürfe abgelehnt

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Das Deutschhaus in Mainz, Sitz des Landtags von Rheinland-Pfalz. (Foto: Arne Dedert/dpa)

Grundsätzlich besteht im Landtag Einigkeit, dass Bodycams wichtig sind für die Polizei. Doch welche Funktionen dieser Minikameras genutzt werden dürfen und sollten, darüber herrscht Uneinigkeit.

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Mainz (dpa/lrs) - Der rheinland-pfälzische Landtag hat einen Gesetzentwurf der oppositionellen CDU-Fraktion für eine erweiterte Nutzung von Bodycams bei Polizeieinsätzen abgelehnt. Zwar herrschte im Plenum in Mainz am Mittwoch Einigkeit darüber, dass die Minikameras wichtig sind. Vertreter der Ampel-Fraktionen äußerten aber rechtliche Zweifel an Punkten des Unionsentwurfs und betonten, dass die Landesregierung ihrerseits an einer Novelle arbeite.

Die werde umfassender und „um Kilometer“ weiter gehen als der Entwurf der CDU-Fraktion, sagte Innenminister Michael Ebling (SPD). Die Landesregierung werde einen modernen und vor allem rechtlich stabilen Handlungsrahmen für die Polizei setzen.

Die Unionsfraktion hatte sich in ihrem Antrag für die Zulassung mehrerer neuerer Funktionen von Bodycams und für entsprechende Änderungen im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) ausgesprochen. Dabei ging es etwa um das Verwenden von Bodycams in Wohnungen oder eine automatische Aktivierung der Kamera bei Schussgeräuschen.

Der CDU-Abgeordnete Dirk Herber sagte, es fehle an Rechtsgrundlagen, um technisch zur Verfügung stehende Funktionen moderner Bodycams bestmöglich nutzen zu können. Das müsse geändert werden. Der Fraktionschef der Freien Wähler, Joachim Streit, sagte, in dem Entwurf der Landesregierung solle nur ein Teil der technischen Möglichkeiten aufgegriffen werden.

Neben den Fraktionen von CDU und Freien Wählern votierte auch die AfD-Fraktion für den Entwurf der Union, Ablehnung gab es von den Regierungs-Fraktionen SPD, Grünen und FDP.

FDP-Fraktionschef Philipp Fernis nannte den CDU-Entwurf „verfassungsrechtlich untauglich“. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Carl-Bernhard von Heusinger, sagte, es gebe keinen Zweifel daran, dass Bodycams ein geeignetes Mittel bei Einsätzen in Wohnungen seien. Der CDU-Entwurf klammere aber laufende rechtliche Debatten aus und stehe auf „verfassungsrechtlich dünnem Eis“.

Abgelehnt wurde im Landtag am Mittwoch auch ein Entwurf der Fraktion der Freien Wähler zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Die Freien Wähler wollten die Möglichkeit einer längeren Präventivhaft schaffen. Ihr Entwurf sah vor, die bisher maximale Dauer einer solchen Gewahrsamnahme von 7 auf 14 Tage zu verlängern, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um bis zu weitere 14 Tage per richterlichem Beschluss.

Stefan Wefelscheid von den Freien Wählern sagte, es solle nichts an den Gründen für eine solche Gewahrsamnahme geändert werden, nur etwas an der Dauer. Er verwies auf den Fall eines polizeibekannten Sexualstraftäters, der im September 2023 in Edenkoben eine Zehnjährige mutmaßlich entführt und missbraucht hatte.

Die SPD-Abgeordnete Nina Klinkel sagte, die schon jetzt möglichen sieben Tage seien im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz lediglich zwei Mal ausgeschöpft worden. Ähnlich klang das bei Innenminister Ebling. Er sagte: „Es gibt keinen Grund für diese gesetzliche Initiative.“ Das Abstimmungsverhalten war am Ende identisch: Gegen diesen Entwurf stimmten die Ampel-Fraktionen, dafür die von CDU, Freien Wählern und AfD.

© dpa-infocom, dpa:240221-99-73007/3

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