Schwerin:Flüchtlingsrat: Schulunterricht für alle Flüchtlingskinder

Schwerin (dpa/mv) - Der Landesflüchtlingsrat hat zum Beginn des neuen Schuljahres seine Forderung nach sofortigem Unterricht für alle Flüchtlingskinder erneuert. Derzeit würden Kinder im Schulalter, die mit ihren Eltern in den beiden Erstaufnahmeeinrichtungen Stern Buchholz bei Schwerin und Nostorf-Horst bei Boizenburg untergebracht sind, nicht nach Lehrplan und durch ausgebildete Lehrer beschult, erklärte die Vorsitzende des Landesflüchtlingsrates, Ulrike Seemann-Katz, am Mittwoch. Ehrenamtler übernähmen dort eine Art Schulersatz.

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Schwerin (dpa/mv) - Der Landesflüchtlingsrat hat zum Beginn des neuen Schuljahres seine Forderung nach sofortigem Unterricht für alle Flüchtlingskinder erneuert. Derzeit würden Kinder im Schulalter, die mit ihren Eltern in den beiden Erstaufnahmeeinrichtungen Stern Buchholz bei Schwerin und Nostorf-Horst bei Boizenburg untergebracht sind, nicht nach Lehrplan und durch ausgebildete Lehrer beschult, erklärte die Vorsitzende des Landesflüchtlingsrates, Ulrike Seemann-Katz, am Mittwoch. Ehrenamtler übernähmen dort eine Art Schulersatz.

Hintergrund ist die Rechtsauffassung des Landes, dass nur Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben, nach Schulgesetz der Schulpflicht unterliegen. Auf Asylbewerber in den Erstaufnahmeeinrichtungen trifft das aus Sicht des Landes nicht zu. Asylbewerber ohne Aussicht auf Bleiberecht werden in der Regel nicht auf die Kommunen weiterverteilt, sondern sollen bis zu ihrer Ausreise in der Erstaufnahme bleiben. Das Bildungsministerium hat zum neuen Schuljahr 150 000 Euro für besseren Unterricht in den Erstaufnahmeeinrichtungen bereitgestellt. Davon sollen Lehrkräfte bezahlt werden.

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