Ausländer:Hessen muss abgeschobenen Russen zurückholen

Gießen (dpa/lhe) - Hessen muss einen nach Russland abgeschobenen Asylbewerber zurückholen. Die Abschiebung des russischen Staatsbürgers am 13. November war nach Feststellung des Verwaltungsgerichts Gießen rechtswidrig, wie das Regierungspräsidium (RP) in Mittelhessen am Dienstag mitteilte. Der Hessische Rundfunk hatte zuvor über den Fall berichtet. Wann der Mann zurückgeholt wird, war noch unklar.

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Gießen (dpa/lhe) - Hessen muss einen nach Russland abgeschobenen Asylbewerber zurückholen. Die Abschiebung des russischen Staatsbürgers am 13. November war nach Feststellung des Verwaltungsgerichts Gießen rechtswidrig, wie das Regierungspräsidium (RP) in Mittelhessen am Dienstag mitteilte. Der Hessische Rundfunk hatte zuvor über den Fall berichtet. Wann der Mann zurückgeholt wird, war noch unklar.

Das Bundesamt für Migration habe den Asylantrag des Mannes abgelehnt. Diesen Bescheid soll der Mann aber nicht bekommen haben, berichtet der Hessische Rundfunk. Das RP in Gießen nennt eine fehlerhafte Mitteilung der Bundesbehörde als Grund für die Abschiebung, aber keine Einzelheiten.

Der Asylbewerber ist dem Hessischen Rundfunk (hr) zufolge 27 Jahre alt und wurde aus seiner Unterkunft in Biedenkopf abgeholt und abgeschoben. Der Mann habe 2015 zusammen mit seiner Mutter Asyl in Deutschland beantragt, zitiert der hr den Anwalt des Mannes. Sie seien Jesiden und fühlten sich als Angehörige dieser religiösen Minderheit in Russland verfolgt.

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