Atom - Schwerin:Abweichungen an Castor-Deckeln im Zwischenlager Nord

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Blick auf die Halle 8 im "Zwischenlager Nord" (ZLN) auf dem Gelände des "Entsorgungswerk für Nuklearanlagen" (EWN) in Lubmin bei Greifswald. Foto: Stefan Sauer/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Lubmin (dpa/mv) - Im atomaren Zwischenlager Nord in Lubmin bei Greifswald ist es zu einem meldepflichtigen Ereignis gekommen. Nach Angaben der Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN) als Betreiberin des Zwischenlagers kam es an fünf Castor-Behältern mit Atommüll zu leichten Toleranzüberschreitungen beim sogenannten Blockmaß. Das Blockmaß sei ein Maß für die Stärke der Verpressung zwischen Behälter und Deckel, teilte die EWN am Montag mit. "Die Toleranz des Blockmaßes der Deckel hat keinen Einfluss auf die Dichtheit und damit auf die Sicherheit der eingelagerten Castorbehälter", hieß es. Die Dichtheit der Behälter sei uneingeschränkt gegeben. Eine Freisetzung radioaktiver Stoffe könne sicher ausgeschlossen werden.

Die Toleranzüberschreitung sei bei einer Kontrolle der Dokumente aller im Zwischenlager Nord gelagerten Behälter entdeckt worden. "Die Überprüfung bei der EWN erfolgte, da im Rahmen einer Dokumentationsprüfung von Castor-Behältern in Philippsburg bekannt wurde, dass es bei der Dokumentation des Blockmaßes an Deckeln der Castorbehälter zu einem Fehler bei der Übertragung von Daten in Formblätter gekommen ist", erläuterte das Unternehmen. Es räumte ein: "Bei der EWN ist es im Rahmen der Behälterabfertigung von 1999 bis 2006 beim Übertragen von Daten aus der Herstellerdokumentation in Formblätter zu Fehlern gekommen."

Die EWN meldete die Abweichung dem Innenministerium als "meldepflichtiges Ereignis der geringsten Kategorie N", wie das Ministerium in Schwerin mitteilte. Nach EWN-Angaben handelt es sich um ein Ereignis der Stufe 0 auf der achtstufigen INES-Meldeskala, was so viel bedeute wie "keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung".

Das Innenministerium als atomrechtliche Aufsichtsbehörde kündigte an, mit seinen Sachverständigen zu prüfen, ob gegen Dokumentationspflichten verstoßen wurde und welche Folgen dies gegebenenfalls hat. "Festgestellt wurde bereits, dass zu keiner Zeit radioaktive Strahlen entwichen sind und dies auch für die Zukunft nicht der Fall sein wird", hieß es.

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