Asylrecht:Wie die Regierung mit kriminellen Ausländern umgehen will

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Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) kündigten eine massive Verschärfung des Aufenthaltsrechts an. (Foto: AP)

Fast jede Form von körperlicher Gewalt soll künftig eine Abschiebung ermöglichen. Doch manche Herkunftsländer verweigern die Aufnahme ihrer Staatsbürger.

Von Nico Fried, Berlin

Die Bundesregierung reagiert mit Plänen für eine massive Verschärfung des Aufenthaltsrechtes auf die Übergriffe an Silvester in Köln. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte am Dienstag bei einem gemeinsamen Auftritt mit Justizminister Heiko Maas (SPD), man habe sich darauf verständigt, die Hürden für eine mögliche Ausweisung von straffällig gewordenen Ausländern "deutlich" abzusenken. Auch das Sexualstrafrecht, zu dem sich bereits ein neuer Gesetzentwurf in der Ressortabstimmung sowie bei den Ländern befindet, soll nach den Worten von Maas zügig reformiert werden.

Die geplante Verschärfung des Aufenthaltsrechts sieht vor, dass ein Ausländer das Gastrecht fast in jedem Fall von körperlicher Gewaltanwendung verlieren kann. Demnach liegt künftig ein sogenanntes schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vor, wenn ein Ausländer wegen eines Delikts gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder das sexuelle Selbstbestimmungsrecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.

Manche Länder verweigern die Rücknahme ihrer Staatsbürger

Dasselbe gilt in Fällen von Diebstahl oder bei Widerstand gegen Polizeibeamte. Die Dauer der Strafe soll künftig ebenso wenig von Bedeutung sein wie die Frage, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.

Das Ausweisungsinteresse muss auch künftig gegen das sogenannte Bleibeinteresse abgewogen werden. Dabei kann ein Straftäter zum Beispiel familiäre Bindungen oder die Dauer seines Aufenthalts in Deutschland geltend machen. Allerdings soll auch das sogenannte besonders schwerwiegende Ausweisungsinteresse künftig bereits früher vorliegen, was die Chancen eines ausländischen Straftäters auf Verbleib in Deutschland weiter senken würde. Die Schwelle für dieses besondere Ausweisungsinteresse soll von drei Jahren Haftstrafe auf ein Jahr abgesenkt werden.

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De Maizière sagte, es handele sich um "harte, aber richtige Maßnahmen". Er räumte ein, dass damit nicht in allen Fällen auch eine Abschiebung verbunden sei. So besteht bereits jetzt das Problem, das manche Länder die Rücknahme ihrer Staatsbürger verweigern. "Da arbeiten wir dran", sagte der Minister, ohne Details zu nennen.

Maas: Es handelt sich "um nichts anderes als Opferschutz"

Auch kann ein Ausländer nicht in sein Heimatland zurückgeschickt werden, wenn ihm dort Gefahr für Leib und Leben droht. Maas sagte, bei den vorgeschlagenen Verschärfungen handele es sich "um nichts anderes als Opferschutz". Dies sei man den Betroffenen schuldig. Zudem seien die Pläne auch "angemessen und notwendig, um unbescholtene Flüchtlinge zu schützen".

Laut Maas sollen im reformierten Sexualstrafrecht auch Übergriffe als Vergewaltigung oder Nötigung gewertet werden, wenn eine Frau sich nicht wehren konnte, weil der Täter ein "Überraschungsmoment" ausgenutzt hat, oder die Frau im Falle von Gegenwehr noch schlimmere Gewalt zu befürchten gehabt hätte. Laut de Maizière ist sich die Koalition auch bei der sogenannten Wohnsitzauflage, die einen zu großen Flüchtlingszuzug in Städte unterbinden soll, grundsätzlich einig. Es müssten aber noch rechtliche Details geklärt werden.

Der Innen- und Rechtsexperte Hans-Peter Uhl (CSU) bezweifelte, dass künftig mehr Ausländer abgeschoben werden können. Auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt sagte, ein verschärftes Strafrecht werde gegen Taten wie in Köln nicht helfen. Sie forderte eine weitergehende Reform.

© SZ vom 13.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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