Zeiterfassung:Wann fängt Arbeit an - und wann hört sie auf?

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Die Haltbarkeitszeit ist abgelaufen: In Unterhaching sind alle alten Anträge vom Tisch. (Foto: Bernhard Classen/imago images)

Angestellte müssen ihre Zeiten im Job aufschreiben, hat das Bundesarbeitsgericht vor vielen Monaten entschieden. Ein Gesetz aber lässt auf sich warten. Woran das liegt - und was auf Firmen und Beschäftigte zukommt.

Von Wolfgang Janisch und Benedikt Peters, Karlsruhe

Die Ankündigung steht noch im Netz, doch sie kann nicht mehr wahr werden. "Voraussichtlich im ersten Quartal 2023" werde der Vorschlag zur Arbeitszeiterfassung kommen, heißt es auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums. Jenes erste Quartal aber ist seit zwei Wochen verstrichen, und aus dem Haus von Minister Hubertus Heil (SPD) kommt bisher nichts - bis auf einen Einzeiler per Mail: "Die regierungsinternen Gespräche dauern an."

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