Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat es auch nach wiederholter Prüfung abgelehnt, einen Neonazi wegen des Schlachtrufs "Judenpresse, Judenpack, Feuer und Benzin für euch" wegen Volksverhetzung zu verfolgen. Diese Äußerung sei nicht als Hetze gegen Juden zu werten, schreibt die Behörde in einem ausführlichen Bescheid von Anfang Februar, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. In dem Bescheid heißt es: Es lasse sich "nicht belegen", dass der Beschuldigte, ein Funktionär der Partei Die Rechte, sich mit diesem Ausruf "ganz allgemein gegen die in Deutschland lebenden Juden" gerichtet habe.
Es geht in dem Fall um den langjährigen Kreisvorsitzenden dieser rechtsextremen Partei, Martin Kiese. Bei einer Demonstration in Braunschweig im November 2020, am Volkstrauertag, der von Anhängern der Partei als "Heldengedenktag" bezeichnet wird, hatte Kiese sich pöbelnd an die anwesenden Journalisten gewandt. Dabei fiel sein Ausruf. Ein kurzes Video des Journalisten Moritz Siman dokumentiert die Szene.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst wegen Volksverhetzung ermittelt - denn nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs macht sich strafbar, wer "gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt", soweit dadurch der "öffentliche Friede" gefährdet wird.
Hat das wirklich nichts mit Juden zu tun?
Allerdings sehen die Ermittler nun in dem "Judenpack"-Ausruf lediglich eine Verbalinjurie gegen Journalisten. Deshalb stehe hier eine juristische Hürde im Weg. Journalisten seien, anders als Juden, keine abgrenzbare, etwa "nationale, rassische, religiöse" Gruppe. "Auch wenn die antisemitische Gesinnung des Beschuldigten hier amtsbekannt ist", so schreibt die Staatsanwaltschaft, "waren die konkreten Äußerungen doch eindeutig gegen die Pressevertreter gerichtet, bei denen es sich nicht um Juden gehandelt haben dürfte."
Genau dies ist der Punkt, an dem sich die Kritik an der Staatsanwaltschaft entzündet. Wenn ein Rechtsextremer das Wort "Judenpack" als Schimpfwort verwendet, dann hat das nichts mit Juden zu tun? Wenn das Wort Jude gleichbedeutend mit "verachtenswert" verwendet und in einem Atemzug mit "Feuer und Benzin" gebrüllt wird, dann sind Juden nicht betroffen? Dies haben jüdische Bürger Braunschweigs, die bei dem Neonazi-Aufmarsch als Gegendemonstranten anwesend waren, anders gesehen und Beschwerden an die Staatsanwaltschaft geschickt.
Die Konstellation gibt es immerhin häufig - sei es in Fußballstadien, in denen rechte Fans ihre Gegner etwa als "Juden Aue" oder "Juden Jena" beschimpfen, sei es bei Neonazi-Rednern, die verächtlich von einer "Judenrepublik" sprechen. In keinem dieser Fälle soll die Justiz von Antisemitismus ausgehen?
Theoretisch als Beleidigung strafbar
Auf eine Beschwerde an die übergeordnete Behörde hin, die Generalstaatsanwaltschaft, hatte die jüdische Niedersächsin Bernadette Gottschalk im Februar 2021 die Antwort erhalten: Man habe den Einstellungsbescheid der örtlichen Staatsanwaltschaft aufgehoben "und diese gebeten, die Ermittlungen aufzunehmen". Jedoch: "Sollte das Verfahren erneut eingestellt werden, werden Sie von dort einen gesonderten Bescheid erhalten." So ist es nun gekommen.
Gleichzeitig versichert die Staatsanwaltschaft nun: Der Ausruf "Judenpresse, Judenpack..." sei theoretisch zumindest als Beleidigung strafbar. Das sei bloß praktisch nicht möglich, weil kein Betroffener einen Strafantrag in der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten gestellt habe. Bernadette Gottschalk, die durchaus einen solchen Strafantrag gestellt hatte, sei nicht "antragsberechtigt" - da sich die Äußerung "nur gegen die anwesenden Pressevertreter gerichtet habe", nicht gegen sie als Jüdin.