Knapp ein Jahr nach dem Bombardement von Kundus steht fest: Die Bundeswehr wird gegen Oberst Georg Klein kein Disziplinarverfahren wegen des von ihm befohlenen Angriffs auf zwei Tanklaster einleiten.
Die Vorermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen ergeben, hieß es in einer Erklärung des Verteidigungsministeriums in Berlin. Bei dem Bombardement am 4. September 2009 waren mehr als hundert Menschen getötet oder verletzt worden.
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Klein waren bereits im April eingestellt worden. Der Oberst und sein Flugleitoffizier hätten weder gegen die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen, hieß es Anfang April zur Begründung. Die Bundesanwaltschaft hatte dabei erstmals gegen Bundeswehr-Soldaten wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch ermittelt. Anschließend leitete der Inspekteur des Heeres die Prüfung eines Disziplinarverfahrens gegen Klein ein, die mehr als vier Monate dauerte.
Vollständig abgeschlossen sind die Untersuchungen des Luftschlags von Kundus aber noch nicht: Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschäftigt sich voraussichtlich noch bis Ende des Jahres mit dem Fall.