Afghanistan:Justiz lässt an Anschlag beteiligten Taliban frei

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Er soll an einem Anschlag mit drei toten und acht verletzten deutschen Soldaten beteiligt gewesen sein. Anfang Juni hat die afghanische Jusitz den Taliban mangels Beweisen wieder freigelassen. Viele Bundeswehr-Angehörige sind empört und zweifeln am Sinn des Afghanistan-Einsatzes.

Peter Blechschmidt

Die Justizbehörden in Kabul haben einen afghanischen Staatsangehörigen auf freien Fuß gesetzt, der offenbar an einem tödlichen Angriff auf Bundeswehr-Soldaten am Karfreitag vorigen Jahres beteiligt war. Das bestätigte am Freitag das Verteidigungsministerium in Berlin. Bei stundenlangen Gefechten nach dem Angriff waren drei deutsche Soldaten getötet und acht weitere verwundet worden. Der Vorgang könnte nach Ansicht von Bundeswehr-Angehörigen den Frust vieler Soldaten über die ihrer Ansicht nach oft unbefriedigende Kooperation mit afghanischen Behörden verstärken.

Bundeswehr-Soldaten reagierten "mit Unverständnis und Wut" auf die Freilassung eines Mannes, der an einem Angriff auf die Bundeswehr beteiligt war. (Foto: dpa)

Die Tatsache, dass ein Vermerk des an sich strikt geheim operierenden Kommandos Spezialkräfte (KSK) über den Vorgang publik wurde, ist ein Indiz dafür, dass die Verärgerung in der Truppe groß ist. Diesem Vermerk zufolge haben Soldaten der deutschen Spezialeinheit Task Force 47 in Kundus am 6. März dieses Jahres afghanischen Sicherheitskräften geholfen, im Distrikt Chahar Darrah einen Mann namens Mohammed Naim festzunehmen.

Die Task Force, deren Existenz erst im Zusammenhang mit der Bombardierung zweier von Taliban entführter Tanklaster nahe Kundus im September 2009 bekannt geworden war, fahndet unter anderem nach Anführern der Aufständischen. Damit sie zusammen mit afghanischen Kräften gegen Verdächtige vorgehen kann, muss ein Haftbefehl eines afghanischen Staatsanwalts vorliegen. Das war auch bei Naim der Fall. Er wurde nach seiner Festnahme den afghanischen Justizbehörden in Kabul übergeben.

Der Mann war unter anderem durch ein Foto identifiziert worden, das Afghanen bei der Durchsuchung eines bei dem Angriff am Karfreitag zerstörten Transporters vom Typ Dingo zeigt. Laut dem Vermerk des KSK hat Naim bei den Vernehmungen seine Anwesenheit bei den Gefechten am 2. April 2010 eingeräumt, sich aber nicht weiter zu den Einzelheiten geäußert. Mangels hinreichender Beweise für eine unmittelbare Tatbeteiligung sei er Anfang Juni von der ermittelnden Staatsanwaltschaft wieder freigelassen worden.

Die Bundeswehr in Afghanistan hat strikte Anweisung, sich stets rechtsstaatlich zu verhalten. Das setzt unter anderem voraus, dass es für eine Fahndung nach mutmaßlichen Tätern handfeste Verdachtsmomente gibt. Soldaten im Einsatz klagen aber immer wieder, dass festgenommene mutmaßliche Aufständische dank ihrer Freunde und Verwandten in der afghanischen Justiz und Verwaltung schon nach wenigen Stunden oder Tagen wieder frei sind.

Der Bundeswehrverband erklärte am Freitag, die Soldaten reagierten "mit Unverständnis und Wut" auf die Nachricht von der Freilassung Naims. Der Vize-Vorsitzende des Verbandes, Major André Wüstner, sagte, die Truppe habe "wenig Vertrauen in die afghanische Justiz". Die Soldaten seien "sehr frustriert, weil sie befürchten, dass ein mutmaßlicher Mörder ihrer Kameraden nicht vor Gericht gestellt wurde und jetzt untertauchen konnte", sagte Wüstner. Das lasse auch Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Einsatzes wachsen.

Das Verteidigungsministerium wollte den Vorgang am Freitag nicht kommentieren. In Kreisen der Bundeswehr wurde neben allem Verständnis für die Verärgerung der Soldaten auch darauf verwiesen, dass es im Wesen eines Rechtsstaates liege, für eine Anklage auch ausreichende Beweise beizubringen. Und Deutschland wolle ja gerade helfen, ein solches rechtsstaatliches System in Afghanistan aufzubauen.

© SZ vom 13.08.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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