Rechtspopulisten:Wie die AfD eine Strafe in der Spendenaffäre abwenden will

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Steht in der Spendenaffäre im Blickpunkt: Alice Weidel, Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bundestag. (Foto: Metodi Popow/imago)
  • Die Bundestagsverwaltung will gegen die AfD eine Geldstrafe verhängen. Grund dafür ist die Annahme einer möglicherweise illegalen Parteispende.
  • Das Geld sei nicht für die Partei bestimmt gewesen, sondern eine "persönliche Wahlkampfspende" für Alice Weidel, schreibt ein Anwalt der Partei.
  • Bei einer direkten Kandidatenspende würde tatsächlich keine Strafe anfallen, sagt eine Parteienrechtlerin. Im Fall Weidel sei das aber "absurd".

Von Sebastian Pittelkow und Katja Riedel, München

Kann es sich bei 132 000 Euro, die als Spende auf einem Parteikonto eingehen, um etwas anderes als eine Parteispende handeln? Die AfD beantwortet diese Frage überraschend mit Ja: Es handele sich um eine direkte Kandidatenspende. Das geht aus einer juristischen Stellungnahme zu einer Zuwendung zugunsten von Parteivizechefin Alice Weidel hervor, die Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR vorliegt. Die Partei hat das Schreiben in diesen Tagen der Bundestagsverwaltung zugeleitet. Diese hatte die AfD kürzlich darüber informiert, wegen der Annahme einer nach ihrer Auffassung illegalen Parteispende etwa 396 000 Euro Strafe gegen die AfD verhängen zu wollen - den dreifachen Betrag der damaligen Spende. Das versucht die AfD mit dem elfseitigen Schreiben nun offenbar abzuwenden.

Ein Schweizer Pharmaunternehmen hatte die 132 000 Euro im Sommer 2017 gestückelt auf ein Konto des AfD-Kreisverbandes Bodensee überwiesen, Verwendungszweck: "Wahlkampf Alice Weidel Social Media". Die AfD führt nun aus, das Geld sei eine "persönliche Wahlkampfspende" gewesen, zugunsten von Alice Weidel, der damaligen Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl, so das Schreiben des AfD-Anwalts und Münchner Parteienrechtlers Frank Saliger. Der Betrag wurde im Frühjahr nach der Bundestagswahl fast vollständig an die Schweizer Firma zurücküberwiesen, nachdem Weidel und ihrem Kreisvorstand Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Spende gekommen waren. Für die rechtliche Bewertung der Bundestagsverwaltung ist dies bisher nicht relevant. Die AfD wollte sich auf Anfrage bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe nicht zu dem Schreiben ihres Anwalts äußern.

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AfD-Anwalt Saliger bezieht sich in seiner Stellungnahme auf die Vernehmung eines Züricher Drogisten durch Schweizer Behörden. Jener Geschäftsmann hatte die Spende für Weidel über eine seiner Firmen abgewickelt. Die Staatsanwaltschaft Konstanz, die in dem Fall gegen Weidel und andere AfD-Kreisvorstände vom Bodensee ermittelt, hatte im Nachbarland um Rechtshilfe ersucht. Den Inhalt der Vernehmung konnten die Konstanzer Staatsanwälte bislang noch nicht verwerten: Der befragte Apotheker und Unternehmer hatte dagegen geklagt, dass Ermittlungsergebnisse an deutsche Behörden übermittelt werden dürfen.

AfD-Anwalt: Geld wurde für Persönliches ausgegeben

Inzwischen liegt die Aussage dort vor. Der Drogist soll laut AfD-Stellungnahme den Ermittlern gesagt haben, dass er nicht etwa an die Partei, sondern ausschließlich an Weidel als kandidierende Einzelperson gespendet habe. Er habe 150 000 Schweizer Franken von einem langjährigen Freund und etablierten Geschäftsmann aus Deutschland erhalten - mit der Bitte, diesen Betrag an Weidel weiterzuleiten. Er habe diesen aus reinen Praktikabilitätsgründen aufgeteilt. Später habe der Drogist auf eigenen Wunsch hin eine Liste mit den Namen angeblicher Spender erhalten und der AfD gesendet. Es geht um jene mutmaßlich fingierte Liste, die nach Recherchen von SZ, WDR und NDR unbeteiligte Strohleute aufführte, und aus der sich eine Spur zu einem Freund und Nachbarn des Drogisten ergab, zu dem Immobilienmilliardär Henning Conle. Ob es sich bei den Namen um echte Geldgeber handelte, habe er nicht überprüft.

AfD-Anwalt Saliger stützt seine These auch darauf, dass das Geld aus der Schweiz nicht nur persönlich eingenommen, sondern auch für Persönliches ausgegeben wurde. Unter anderem zahlte Weidel von dem Konto, auf dem das Geld gesammelt wurde, Rechnungen der Kölner Medienrechtskanzlei Höcker. Diese seien irrtümlich an die Partei adressiert gewesen, so ihr Anwalt. Die Kanzlei Höcker hatte Weidel im Bundestagswahlkampf mehrfach vertreten. Für die Übernahme der Rechnungen fehlten Vorstandsbeschlüsse der Partei, die Kanzlei habe inzwischen neue Rechnungen geschickt, an Weidel persönlich adressiert, schreibt Saliger.

"Im Fall Weidel ist das absurd"

Die AfD nimmt offenbar auch in dem kürzlich an die Bundestagsverwaltung übersandten Rechenschaftsbericht der Partei Stellung zum Fall Weidel. Die Bundestagsverwaltung bestätigte den Eingang. In dem Dokument sei "offen von zwei unterschiedlichen Rechtsauffassungen" der Partei und des Bundestags die Rede, sagte ein Sprecher der Verwaltung.

Die Frage, ob es sich bei der Zuwendung auf das Parteikonto überhaupt um eine persönliche Kandidatenspende handeln kann, dürfte nun eine weitere juristische Auseinandersetzung nach sich ziehen. Die Düsseldorfer Parteienrechtlerin Sophie Schönberger hat eine klare Meinung dazu. Bei einer direkten Kandidatenspende würde tatsächlich keine Strafe anfallen. "Aber im Fall Weidel ist das absurd, denn das Geld ist auf einem Parteikonto eingegangen, und Alice Weidel sollte es laut Verwendungszweck für ihren Wahlkampf benutzen. Das Geld hat die Parteikasse sozusagen nie verlassen", sagt Schönberger. Zudem hätte der Spender die Summe Weidel direkt übermitteln können, habe aber das Geld über eine Firma aus der Schweiz überwiesen - eine Verschleierungskonstruktion. Schönberger erkennt darin eine verbotene Strohmannspende.

Die AfD versucht, sich auch in anderen mutmaßlich illegalen Parteispendenfällen zu wehren. So klagt sie gegen Strafbescheide der Bundestagsverwaltung. Ein erster Prozess soll im Januar in Berlin beginnen.

© SZ vom 03.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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