AfD:Bundesschiedsgericht der AfD bestätigt Parteiausschluss von Kalbitz

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Andreas Kalbitz sitzt während einer mündlichen Verhandlung des AfD-Bundesschiedsgerichts zur Frage, ob er rechtmäßig Mitglied der Partei ist oder nicht. (Foto: dpa)

Der unter Rechtsextremismus-Verdacht stehende Andreas Kalbitz ist mit der Anfechtung der Annullierung seiner Parteizugehörigkeit gescheitert. Er kündigte an, dagegen gerichtlich vorgehen zu wollen.

Der unter Rechtsextremismus-Verdacht stehende Andreas Kalbitz ist mit der Anfechtung seines Rauswurfs aus der AfD gescheitert. Der Rechtsaußen-Politiker muss die AfD endgültig verlassen. Das Bundesschiedsgericht habe die vom Bundesvorstand im Mai beschlossene Annullierung der Mitgliedschaft im Hauptsacheverfahren bestätigt, teilte die AfD am Samstag mit. "Das Urteil war erwartbar, wenn man die politischen Mehrheitsverhältnisse im Schiedsgericht kennt. Es überrascht nicht wirklich", sagte Kalbitz der dpa. Er hatte vorher bereits angekündigt, sich dagegen zivilrechtlich zur Wehr setzen zu wollen. "Inhaltlich halte ich das für unrechtmäßig."

Kalbitz erschien persönlich zu der Sitzung in Stuttgart. Parteichef Jörg Meuthen, der auch an der Sitzung teilnahm, zeigte sich nach der mündlichen Verhandlung am Nachmittag zuversichtlich, dass das Schiedsgericht der Position des Bundesvorstandes folgen werde: "Wir sind uns unserer Rechtsposition sehr sicher."

Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichtes der AfD schließt einen monatelangen Vorgang um die Parteizugehörigkeit von Andreas Kalbitz ab. Mitte Mai beschloss der AfD-Bundesvorstand mit sieben zu fünf Stimmen die Aufhebung der Parteimitgliedschaft von Andreas Kalbitz. Ihm wird vorgeworfen, 2013 bei seinem Eintritt in die Partei verschwiegen zu haben, dass er Mitglied in der 2009 verbotenen neonazistischen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) sowie der Partei "Die Republikaner" gewesen sei.

Zum Zeitpunkt des Parteiausschlusses war Kalbitz Landes- und Fraktionsvorsitzender in Brandenburg. Trotz der Annullierung seiner Parteimitgliedschaft stimmte die Landtagsfraktion dafür, Kalbitz als Abgeordneten in der AfD-Fraktion zu halten. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung sollte er das Amt des Fraktionsvorsitzenden allerdings ruhen lassen.

In einem Eilverfahren befand das Landgericht Berlin am 19. Juni den Parteiausschluss für nicht gültig, bis das AfD-Bundesschiedsgericht dazu geurteilt habe. In Folge wurde Kalbitz vier Tage später erneut zum AfD-Fraktionsvorsitzenden im Brandenburger Landtag gewählt, um weitere zwei Tage später vom Bundesschiedsgericht der AfD wieder aus der Partei ausgeschlossen zu werden - bis zur nun gefällten Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Der Vorsitzende der Bundestagsfraktion Alexander Gauland hatte den Rauswurf von Kalbitz als falsch und sehr gefährlich für die Partei kritisiert. Auch Co-Parteichef Tino Chrupalla lehnte den Ausschluss ab. Meuthen hatte sich wiederholt zuversichtlich gezeigt, dass der Fall Kalbitz die Partei nicht spalten werde.

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