Berlin:U-Ausschuss zum Terror: Gericht lehnt AfD-Antrag ab

Berlin (dpa/bb) - Die Berliner AfD-Fraktion muss den Verlust eines Platzes im Untersuchungssausschuss zum Terroranschlag vor einem Jahr vorerst hinnehmen. Der Verfassungsgerichtshof des Landes lehnte einen Antrag der AfD auf einstweilige Anordnung ab, wie er am Donnerstag mitteilte.

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Berlin (dpa/bb) - Die Berliner AfD-Fraktion muss den Verlust eines Platzes im Untersuchungssausschuss zum Terroranschlag vor einem Jahr vorerst hinnehmen. Der Verfassungsgerichtshof des Landes lehnte einen Antrag der AfD auf einstweilige Anordnung ab, wie er am Donnerstag mitteilte.

Weil die Fraktion im Sommer durch den Ausschluss eines Abgeordneten kleiner wurde, war die Zahl ihrer Mitglieder in zwei Ausschüssen des Abgeordnetenhauses angepasst worden. Während die AfD im Ausschuss für Verfassungsschutz freiwillig einen Vertreter zurückzog, beharrte sie im U-Ausschuss auf zwei Plätzen. Einer ihre Vertreter dort wurde daraufhin in der Vorwoche im Plenum des Abgeordnetenhauses abgewählt.

Die AfD hatte dagegen Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht sowie den Antrag auf einstweilige Anordnung mit dem Ziel gestellt, bis zur endgültigen Entscheidung den bisherigen Zustand vorläufig wieder herzustellen. Dem mochte das Gericht nicht folgen.

Die Fraktion habe keine konkreten Gründe genannt, weshalb ihr durch die Abberufung eines Mitglieds schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, so die Richter. Sie sei schließlich noch mit einem Abgeordneten im Ausschuss vertreten. Zudem arbeite das Gremium voraussichtlich mindestens bis Ende 2018. Den Antragstellern sei daher zuzumuten, bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache abzuwarten. Diese sei in den nächsten Monaten geplant.

Der U-Ausschuss trifft sich am Freitag zu seiner nächsten Sitzung.

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