Berlin:Dregger verteidigt anwaltliche Tätigkeit für Polizisten

Berlin (dpa/bb) - Der Berliner CDU-Abgeordnete Burkard Dregger hat seine anwaltliche Tätigkeit für Polizisten in der sogenannten Schießstandaffäre gegen Kritik verteidigt. Weder liege ein Interessenkonflikt vor, noch verstoße er gegen geltende Regelungen für Abgeordnete, sagte Dregger am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

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Berlin (dpa/bb) - Der Berliner CDU-Abgeordnete Burkard Dregger hat seine anwaltliche Tätigkeit für Polizisten in der sogenannten Schießstandaffäre gegen Kritik verteidigt. Weder liege ein Interessenkonflikt vor, noch verstoße er gegen geltende Regelungen für Abgeordnete, sagte Dregger am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Er berate elf Polizeibeamte, die durch die Freisetzung von Schadstoffen in Berliner Schießständen Gesundheitsschäden erlitten, erläuterte Dregger. Er tue dies unentgeltlich ohne wirtschaftliches Interesse. Zudem vertrete er die Polizisten nicht in den laufenden Verhandlungen mit dem Land über Entschädigungszahlungen. Vielmehr geschehe das im Zusammenhang mit der Erstellung von Strafanzeigen gegen Unbekannt wegen Gesundheitsgefahren.

Der Grünen-Abgeordnete Benedikt Lux hatte am Vortag via Twitter und im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses Kritik an Dregger geübt. Dregger, ebenfalls Mitglied im Innenausschuss, habe diese Tätigkeit nicht wie im Abgeordnetengesetz vorgeschrieben transparent gemacht.

Dregger sprach von „viel Lärm und nichts“. Der Anzeigepflicht unterlägen nur Tätigkeiten aus wirtschaftlichem Interesse. Zudem habe er sein Engagement für die Polizisten in der Innenausschusssitzung vor Befassung der Abgeordneten mit dem Thema Schießstände öffentlich gemacht. Lux zufolge wollen die Grünen den Vorgang gleichwohl vom zuständigen Gremium des Parlaments klären lassen, dem Präsidium.

Anwälte in Deutschland dürfen Mandanten nicht ohne weiteres „pro bono“, also kostenlos, vertreten. Im Falle der Polizisten sei auch berufsrechtlich alles in Ordnung, so Dregger. Es gehe nicht um eine Vertretung vor Gericht, sondern um außergerichtliche Fragen.

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