Gesundheitspolitik:Werbung für Abtreibung soll verboten bleiben - § 219a wird ergänzt

  • Das Werbeverbot für Abtreibungen soll prinzipiell bestehen bleiben, jedoch ergänzt werden.
  • Bundesärztekammer und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollen Kontaktinformationen von Ärzten bereithalten, an die sich Frauen für einen Abbruch wenden können.
  • Darauf einigten sich die zuständigen Minister der großen Koalition in Berlin.

Von Kristiana Ludwig, Berlin

Im Streit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hat eine Ministerrunde um Justizministerin Katarina Barley (SPD) einen Kompromiss in Aussicht gestellt. In einem Papier, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, sagten sie zu, im kommenden Jahr ein Gesetz auszuformulieren, "dass und wie Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen". Dafür soll der umstrittene Strafrechtsparagraf 219a lediglich ergänzt werden. "Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft nicht geben", sagte Kanzleramtschef Helge Braun (CDU).

Braun und Barley hatten gemeinsam mit Familienministerin Franziska Giffey (SPD), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) in den vergangenen Monaten um eine Lösung in der aufgeheizten Debatte gerungen. Im April hatte die SPD der Union ein Ultimatum bis zum Herbst gesetzt. Sollte sich bis dahin keine Lösung finden, die Ärzten Straffreiheit garantiert und Schwangeren Informationen ermöglicht, werde man mit "reformwilligen Fraktionen" im Bundestag Gespräche suchen. An deren Ende stünde möglicherweise eine Abstimmung ohne Fraktionsdisziplin, hieß es damals. Die SPD plädiert genau wie Grüne, Linke und FDP für eine Streichung des Paragrafen. Für Donnerstag hat die FDP nun eine Abstimmung über den §219a im Bundestag angesetzt und fordert eine Gewissensentscheidung.

Neben der Zusicherung, im Januar einen konkreten Vorschlag zum Werbeverbot vorzulegen, sprachen sich die fünf Minister am Mittwochabend dafür aus, betroffenen Familien den Zugang zu Informationen zu erleichtern. Staatliche oder staatlich beauftragte Stellen sollten künftig im Internet neutrale medizinische Fakten über den Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung stellen. Bundesärztekammer und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollen außerdem Kontaktinformationen von Ärzten und Krankenhäusern bereithalten, an die sich Frauen für einen Abbruch wenden können. Dafür werde man das Schwangerschaftskonfliktgesetz verändern.

Aktuelle Stunde zu Abtreibungen

Zudem sollen künftig weitere "Maßnahmen" zur Vermeidung ungewollter Schwangerschaften und zum Schutz des ungeborenen Lebens beitragen. Die Minister wollen auch die Qualifizierung der Mediziner verbessern, die Abbrüche vornehmen. Schließlich soll eine wissenschaftliche Studie Aufschluss über die "Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen" geben.

SPD-Chefin Andrea Nahles sagte, sie freue sich über den Kompromissvorschlag: "Wir werden jetzt den genauen Gesetzestext abwarten und sodann im Januar in unseren Fraktionen bewerten, beraten und darüber entscheiden." Ob ihre Bundestagsfraktion genauso wie Nahles bereit ist, geduldig zu warten, wird sich schon morgen zeigen. Denn nicht nur die FDP fordert mit ihrem Antrag die Geduld der Sozialdemokraten heraus. Auch die AfD hat eine aktuelle Stunde zu Schwangerschaftsabbrüchen auf die Tagesordnung gesetzt. Am Montag hatte der §219a bereits die große Koalition in Niedersachsen gespalten. Hier stimmte eine Mehrheit der SPD-Landtagsabgeordneten zusammen mit der Opposition für die Forderung, den Paragrafen zu streichen.

Zur SZ-Startseite

Streit um Paragraf 219a
:Ärztinnen lehnen Kompromiss zu Werbeverbot ab

Die große Koalition will das umstrittene Werbeverbot für Abtreibungen beibehalten, den Gesetzestext aber ergänzen. Kristina Hänel und weitere Ärztinnen bezeichnen den Vorschlag als "Nullnummer".

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: