Streit um Paragraf 219a:Ärztinnen lehnen Kompromiss zu Werbeverbot ab

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  • Die große Koalition hat sich auf einen Kompromiss geeinigt: Das Werbeverbot für Abtreibungen soll prinzipiell bestehen bleiben, jedoch ergänzt werden, um Ärzten Rechtssicherheit zu garantieren.
  • Grünen-Politiker und einige Ärztinnen lehnen den Vorschlag als "unausgegoren" ab.
  • An diesem Donnerstag wird das Thema im Bundestag diskutiert.

Der Koalitionskompromiss im Streit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche stößt zum Teil auf heftige Kritik. Vor allem die Grünen und die auf Grundlage des umstrittenen Paragrafen 219a StGB verurteilte Ärztin Kristina Hänel lehnt den Kompromiss ab.

Die Grünen-Abgeordneten Katja Keul und Ulle Schauws kritisierten, die Bundesregierung lege einen "unausgegorenen Vorschlag vor", nur um den Paragrafen nicht streichen zu müssen "und weiter auf Zeit zu spielen". Die Umsetzung einer angekündigten Ergänzung des Paragrafen bleibe "völlig nebulös". Ärzten und Frauen werde weiterhin Misstrauen entgegengebracht. Dies zeige die ebenfalls von der Koalition geplante Studie über seelische Folgen nach einem Schwangerschaftsabbruch.

Die Ärztin Hänel und die Medizinerinnen Natascha Nicklaus und Nora Szász erklärten, sie als von Strafverfahren betroffene Ärztinnen seien "entsetzt". Bei genauerem Hinsehen erweise sich der Vorschlag als "Nullnummer". So solle Paragraf 219a inklusive seiner Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis "komplett bestehen" bleiben. "Die restlichen Vorschläge, die die Situation verbessern sollen, sind flankierende Maßnahmen, die bereits jetzt möglich sind."

Gesundheitspolitik
:Werbung für Abtreibung soll verboten bleiben - § 219a wird ergänzt

Die zuständigen Minister der großen Koalition einigen sich auf eine Novelle des umstrittenen Paragrafen. Ärzte sollen ein Recht zur Information erhalten. Näheres wird im Januar geregelt.

Von Kristiana Ludwig

Der Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery erkenne dagegen in dem Fünf-Punkte-Plan, dass die Regierung konstruktiv ohne Streit eine Lösung für Ärzte sowie Frauen und Paare finden wolle. Zugleich sprach sich Montgomery dafür aus, die Emotionen in der Debatte zu dämpfen. "Keine Frau auf der Welt entscheidet sich für den Schwangerschaftsabbruch, weil so ein schönes buntes Poster im Internet stand", sagte er. Im Interview des Deutschlandfunks sagte der Präsident der Bundesärztekammer zudem, die Ärzte würden zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stehen und könnten die ihnen im Vorschlag angedachten Aufgaben leisten.

Die neue CDU-Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer begrüßte in der Nacht auf Donnerstag, dass das Werbeverbot erhalten bleibe. "Der Schutz des Lebens, ungeborenes und geborenes, hat für CDU überragende Bedeutung", schrieb Kramp-Karrenbauer auf Twitter. Mit der jetzt in Aussicht gestellten Regelung werde sich die CDU intensiv befassen, sobald der genaue Gesetzesvorschlag vorliegt, heißt es in einer Erklärung der Partei. "Dabei werden wir insbesondere Wert darauf legen, dass durch die Vorschläge keine Abschaffung des Werbeverbots durch die Hintertür erfolgt."

Union und SPD hatten sich am Mittwochabend nach monatelangem Streit über das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche auf einen Kompromiss geeinigt. Demnach soll der umstrittene Paragraf 219a lediglich um den Zusatz ergänzt werden, dass Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Werbung für Abtreibung dürfe es aber auch künftig nicht geben. Wie die künftige Regelung genau aussehen soll, was als Werbung und was als Information aufgeführt wird, blieb zunächst offen. Der neue Gesetzentwurf solle im Januar vorgelegt werden, sagten Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD).

Barley sagte, die Einigung bringe die erforderliche Rechtssicherheit und berge die Chance für einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) begrüßte den Kompromiss. "Die Koalition hat gezeigt, dass sie auch schwierige Diskussionsprozesse erfolgreich gestalten kann." SPD-Chefin Andrea Nahles kündigte an, ihre Fraktion werde nunmehr den genauen Gesetzestext abwarten, bewerten "und schließlich darüber abstimmen". Sowohl SPD als auch FDP hatten die komplette Streichung des StGB-Paragrafen 219a gefordert. An diesem Donnerstag soll das Thema im Bundestag diskutiert werden.

© SZ.de/afp/dpa/epd/eca - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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