Schwangerschaftsabbruch:Opposition befürchtet Schnellverfahren bei Änderung von § 219a

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Kundgebung zur Streichung des Paragrafen 219a im Januar in Hamburg. (Foto: Daniel Bockwoldt/dpa)
  • Schon in der kommenden Woche könnte der Bundestag das neue Gesetz zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beschließen.
  • Grüne und Linke werfen der Regierungskoalition vor, die Änderung des Paragrafen 219a im Schnellverfahren voranzutreiben.
  • Ärzte und Krankenhäuser sollen künftig legal "auf die Tatsache hinweisen" dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Sie sollen zudem auf Informationen von offiziellen Stellen verweisen.

Von Kristiana Ludwig, Berlin

Das umstrittene Gesetz zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, auf das sich die große Koalition geeinigt hat, könnte schon in der kommenden Woche beschlossen werden - und zwar im Schnellverfahren. Das befürchtet jedenfalls die Opposition im Bundestag. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, sagt, sie gehe davon aus, dass die Änderung des Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch bereits Ende nächster Woche entschieden werde. Auch aus dem zuständigen Justizministerium heißt es, ein Beschluss in der kommenden Woche sei "denkbar".

Am Mittwoch hatten die Fraktionen von Union und SPD dem Rechtsausschuss einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, obwohl parallel bereits ein wortgleicher Kabinettsbeschluss existiert, der vergangene Woche gebilligt worden war. Auf diese Weise wird das Verfahren beschleunigt, indem beides gleichzeitig behandelt wird. Am Freitag wird die erste Lesung des Gesetzes sein. Für nächsten Montag ist bereits eine Expertenanhörung angesetzt.

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Die abschließende Beratung des Gesetzes könnte die Regierungskoalition deshalb schon für kommende Woche auf die Tagesordnung des Bundestags setzen, sagt Schauws. Sie kritisiert, dass der Opposition so kaum Zeit bleibe, die Änderungen zu diskutieren. Auch die Linke warf der Koalition vor, die Änderung des §219a im Hau-Ruck-Verfahren durchziehen zu wollen.

Dem Koalitionsentwurf zufolge sollen Ärzte und Krankenhäuser künftig legal "auf die Tatsache hinweisen" dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Außerdem sollen sie auf Informationen verweisen, die künftig offizielle Stellen wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung stellen. Hier soll in Zukunft auch eine Liste von Ärztinnen und Ärzten veröffentlicht werden, die Abbrüche vornehmen. Junge Frauen sollen die Verhütungspille zwei Jahre länger, bis zum 22. Geburtstag, von der Krankenkasse bezahlt bekommen.

Die große Koalition hatte monatelang heftig über Paragraf 219a des Strafgesetzbuches gestritten. Die SPD hatte ursprünglich zusammen mit Grünen, Linken und FDP eine Streichung des Verbots gefordert, dieses Anliegen aber der Union zuliebe zurückgestellt. Im Dezember handelten fünf Minister um Justizmnisterin Katarina Barley (SPD) einen Kompromissvorschlag aus, der aber längst nicht alle Kritiker zufriedenstellte, auch nicht innerhalb der SPD. Auf diesen Kompromiss baut der Gesetzentwurf auf.

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