Koalition will unbemannte Flugzeuge einsetzen:Mit Drohnen auf Verbrecherjagd

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Die Bundesregierung plant den Einsatz unbemannter Flugzeuge über Deutschland - unter anderem zur Verbrechensbekämpfung. Offen ist allerdings, wie ein Missbrauch der Geräte - etwa durch Terroristen - wirksam verhindert werden kann. Außerdem gibt es große datenschutzrechtliche Probleme.

Claus Hulverscheidt

Die Koalition will bis zum Frühjahr eine erste rechtliche Grundlage für den Einsatz "unbemannter Flugsysteme" (UAS) in Deutschland schaffen. Die sogenannten Drohnen, die bisher meist militärischen Zwecken dienten, könnten unter anderem zur Verbrechens- und zur Brandbekämpfung, zur Verkehrsüberwachung und zum Gütertransport verwendet werden. Noch offen ist, wie ein Missbrauch der Geräte - etwa durch Terroristen - wirksam verhindert werden kann.

Der Bundestag hatte den entsprechenden Gesetzantrag kurz vor Weihnachten ohne Aussprache an die Fachausschüsse überwiesen. Mit der Reform will die Regierung zunächst die Basis dafür schaffen, dass "bemannte und unbemannte Luftfahrtgeräte gleichberechtigt am Luftverkehr teilnehmen" können. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums betonte, damit sei noch keine Erlaubnis für den regelmäßigen Einsatz von Drohnen erteilt.

Diese soll erst im zweiten Schritt folgen, da zuvor noch eine Reihe technischer und juristischer Probleme geklärt werden müssen. So stellt sich beispielsweise die Frage, wo Drohnen bei technischem Versagen notlanden können und wie der Luftraum neu aufgeteilt wird. Darüber hinaus gibt es datenschutzrechtliche Probleme. Die Regierung sei sich der Bedeutung und der Sensibilität des Themas sehr wohl bewusst, erklärte der Ministeriumssprecher.

Bisher gelten nur Flugzeug- und Hubschraubermodelle sowie führerlose Ballons als unbemannte Flugobjekte. Ihr Betrieb ist streng geregelt, da jede Gefährdung von Geschäfts- und Militärflugzeugen vermieden werden soll. Aus Sicht der Koalition sind die strengen Regeln aber für den Einsatz der neu entwickelten Drohnen nicht passend. Deshalb soll es künftig für UAS, die nicht Freizeitzwecken dienen, eigene Vorschriften geben.

Laut Gesetzantrag "kommen UAS neben ihren ursprünglich militärischen Einsatzbereichen derzeit insbesondere bei der polizeilichen Gefahrenabwehr in Betracht". Zudem seien die Verwendung "in anderen Einsatzbereichen, in denen eine Bemannung nicht erforderlich oder zu gefährlich ist (Feuerbekämpfung, Verkehrsüberwachung, Überwachung sensibler Objekte)" und sogar ein "unbemannter kommerzieller Fracht- oder Personenverkehr" möglich, heißt es in dem Entwurf, über den am Donnerstag bereits die Zeitung Die Welt berichtet hatte. Dabei verbirgt sich hinter dem Begriff des "unbemannten Personenverkehrs" offenbar die Möglichkeit, Passagiere in einem ferngesteuerten Flugzeug ohne Piloten zu befördern. So etwas ist heute bei bestimmten Zügen schon möglich.

"Kamera-Ausflug in Nachbars Garten"

Der Begriff der Drohne taucht in dem gesamten Gesetzantrag nicht auf, weil er wegen seiner militärischen Herkunft als belastet gilt. Stattdessen ist stets nur von "UAS" die Rede, der Abkürzung für den englischen Fachbegriff "Unmanned Aerial Systems". Die deutsche Polizei hat solche UAS bereits mehrfach eingesetzt, etwa bei der Beobachtung randalierender Fußballfans oder von Anti-Castor-Demonstranten. Dagegen gab es erhebliche Proteste.

Dennoch erfreuen sich Drohnen einer immer größeren Beliebtheit - sogar im privaten Bereich. Voll funktionsfähige Geräte, die in der Luft stehen bleiben und fotografieren oder filmen können, gibt es bereits ab 250 Euro zu kaufen. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte deshalb schon vor Jahresfrist vor einem "Kamera-Ausflug in Nachbars Garten" gewarnt.

© SZ vom 30.12.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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