Vergewaltigungsprozess in den USA:Polanski vor Auslieferung

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Doppelte Niederlage für Roman Polanski: Auch das Berufungsgericht fordert die Auslieferung des Starregisseurs in die USA - und lässt sich nicht einmal vom Vergewaltigungsopfer erweichen.

Für Starregisseur Roman Polanski rückt eine Abschiebung in die Vereinigten Staaten näher. Ein US-Berufungsgericht hat einen Antrag des Starregisseurs auf eine Verurteilung in Abwesenheit abgelehnt. Damit steht nun der Auslieferung Polanskis von der Schweiz in die USA nichts mehr im Weg. Zudem wies das Gericht einen Antrag von Polanskis damaligem Opfer zurück, das Verfahren gegen den Oscar-Preisträger fallen zu lassen.

Wenn es nach den US-Behörden geht, wird er um eine Auslieferung in die USA nicht herumkommen: Oscar-Preisträger Roman Polanski. (Foto: Archivbild: dpa)

Polanski steht in der Schweiz unter Hausarrest, wo er auf Betreiben der USA verhaftet wurde. Bereits im Januar hatte ein Gericht in Los Angeles einen Antrag des Regisseurs abgelehnt, das Verfahren in Abwesenheit von Polanski abzuschließen. Seine Anwälte gingen in Berufung.

Die Amerikanerin Samantha Geimer, die jetzt verheiratet ist und Kinder hat, hatte sich seit längerem um die Einstellung des Verfahrens bemüht. Die Publicity seit der Festnahme des Regisseurs in der Schweiz würde ihr Familienleben, ihre Arbeit und ihre Gesundheit belasten, sagte Geimer.

"Gerechtigkeit nicht aus diesem Stoff"

Seine Mandantin sehe sich längst als Justizopfer, da ihr Fall gegen ihren Willen weiter verfolgt werde, argumentierte Geimers Anwalt Lawrence Silver in einem Schreiben an das Gericht: "Gerechtigkeit ist nicht aus diesem Stoff gemacht." Erst sei sie von Polanski zum Opfer gemacht worden, nun widerfahre ihr dasselbe durch das Justizsystem. Das Gericht antwortete darauf: Geimer sei nicht berechtigt, das Ergebnis eines Strafverfahrens zu diktieren.

Polanskis Anwälte machten vor dem Berufungsgericht Verfahrensfehler geltend, die Staatsanwaltschaft und Richter bei dem Prozess 1977 durch geheime Unterredungen begangen haben sollen. Von dem inzwischen verstorbenen Richter Laurence J. Rittenband und anderen Beteiligten sei Polanski damals unfair behandelt worden. Der Regisseur sollte daher nicht an die Behörden in Kalifornien ausgeliefert werden, so die Forderung.

Ein Berufungsgericht hatte im Dezember angeregt, die Vorwürfe gegen den Filmemacher ohne dessen Rückkehr in die USA zu prüfen. Das Gremium räumte ein, dass bei dem Prozess in den 70er Jahren möglicherweise Fehler gemacht wurden, die jetzt einen Freispruch des 76-Jährigen rechtfertigen könnten. Auch die Fernsehdokumentation "Roman Polanski: Wanted and Desired" aus dem Jahr 2008 deckte juristische Pannen im Zusammenhang mit Richter Rittenband auf.

13-Jährige mit Drogen gefügig gemacht

Dem Filmemacher wird vorgeworfen, 1977 die damals 13-Jährige in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Drogen gefügig gemacht und sie dann vergewaltigt zu haben.

Er bekannte sich damals schuldig und verbrachte 42 Tage in psychiatrischer Verwahrung, floh dann aber am Tag vor der offiziellen Strafverkündung aus Angst vor einer Haftverlängerung nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder.

Der in Polen geborene Regisseur, der 2002 für den Film "Der Pianist" mit dem Oscar ausgezeichnet wurde, war am 26. September 2009 auf Veranlassung der US-Justiz bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Anfang Dezember wurde er gegen eine Kaution aus der Auslieferungshaft entlassen. Polanski muss eine Fußfessel tragen und steht in seinem Haus in Gstaad unter Arrest.

© dpa/AFP/dapd/kat - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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