Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die kirchlichen Sonderbestimmungen beim Arbeitsrecht bestätigt. Danach ist es den Kirchen weiter möglich, ihren Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen zu kündigen. Die Richter gaben einem katholischen Krankenhaus aus Düsseldorf recht. Die Klinik hatte einem Chefarzt gekündigt, nachdem dieser zum zweiten Mal geheiratet hatte.
Urteile:Verfassungsgericht bestätigt kirchliche Sonderrechte
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat die kirchlichen Sonderbestimmungen beim Arbeitsrecht bestätigt. Danach ist es den Kirchen weiter möglich, ihren Mitarbeitern aus sittlich-moralischen Gründen zu kündigen. Die Richter gaben einem katholischen Krankenhaus aus Düsseldorf recht. Die Klinik hatte einem Chefarzt gekündigt, nachdem dieser zum zweiten Mal geheiratet hatte.
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