Schleswig:OVG kippt Fremdenverkehrsabgabesatzung von Bad Segeberg

Schleswig/Bad Segeberg (dpa/lno) - Das Oberverwaltungsgericht von Schleswig-Holstein hat die Fremdenverkehrsabgabesatzung von Bad Segeberg gekippt. Die im September 2014 von der Stadt erlassene Satzung trat rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft und erweiterte den Kreis der Abgabepflichtigen. Das verstoße gegen das sogenannte Schlechterstellungsverbot, begründeten die Richter am Freitag ihre Entscheidung.

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Schleswig/Bad Segeberg (dpa/lno) - Das Oberverwaltungsgericht von Schleswig-Holstein hat die Fremdenverkehrsabgabesatzung von Bad Segeberg gekippt. Die im September 2014 von der Stadt erlassene Satzung trat rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft und erweiterte den Kreis der Abgabepflichtigen. Das verstoße gegen das sogenannte Schlechterstellungsverbot, begründeten die Richter am Freitag ihre Entscheidung.

Danach dürfen Satzungen nur dann rückwirkend in Kraft gesetzt werden, wenn sie für die betroffenen Personen keine Verschlechterung mit sich bringen. „Dies war hier jedoch der Fall, weil nunmehr auch Personen beziehungsweise Betriebe zur Abgabe herangezogen werden sollten, die nach alter Rechtslage nicht abgabepflichtig waren“, sagte OVG-Sprecherin Christine Nordmann. Bad Segeberg habe aber die Möglichkeit, die beanstandeten Fehler „mit rückwirkender Kraft zu heilen.“

Zur künftigen Geltung der Satzung wurden keine Entscheidungen getroffen, da Gemeinden Abgaben nur gemäß des Kommunalabgabengesetzes des Landes (KAG) erheben können. Seit einer Änderung des KAG im August 2014 können jedoch keine Fremdenverkehrsabgaben mehr erhoben werden, sondern nur noch Tourismusabgaben.

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