Urteile:Knapp drei Jahre Haft nach gefährlicher Körperverletzung

Das Strafjustizgebäude am Sievekingsplatz. (Foto: Jonas Walzberg/dpa)

Er soll seinen Kontrahenten laut Anklage geschlagen, getreten, mit seinem Auto angefahren und mitgeschleift haben. Das Landgericht Hamburg hat nun einen 42-Jährigen verurteilt.

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Hamburg (dpa/lno) - Das Landgericht Hamburg hat am Mittwoch einen 42-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Das sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Dem Angeklagten sei zudem die Fahrerlaubnis entzogen worden.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, im August 2023 auf dem Vorplatz des S-Bahnhofs Stellingen mit einem anderen Mann in Streit geraten zu sein und ihn mehr­fach gegen den Kopf geschlagen zu haben. Anschließend soll er in sein Auto gestiegen sein und seinen Kontrahenten mit einer Geschwindigkeit von etwa 20 Stundenkilometern erfasst und etwa zehn Meter mitgeschleift haben. Danach habe er ihm noch in den Rücken getreten.

Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, entsprach dem Strafmaß, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Der ursprünglich in der Anklage enthaltene Vorwurf des versuchten Totschlags war zuletzt fallen gelassen worden.

© dpa-infocom, dpa:240416-99-698171/4

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