Kleve:Verurteilter Dreifach-Mörder bleibt noch lange in Haft

Kleve (dpa/lnw) - Ein zu lebenslanger Haft verurteilter Dreifach-Mörder in der JVA Geldern kann nicht bereits nach 15 Jahren das Gefängnis verlassen. Nach einer inzwischen rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Kleve muss der Mann mindestens 30 Jahre der Haft verbüßen. Der damals 21-Jährige hatte im Januar 2003 im Auftrag eines Bekannten für 5000 Euro dessen schwangere Ehefrau erschossen und - um diese Tat zu vertuschen - auch deren zwei Arbeitskolleginnen. Wie eine Sprecherin am Freitag erklärte, ging das Gericht damit noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.

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Kleve (dpa/lnw) - Ein zu lebenslanger Haft verurteilter Dreifach-Mörder in der JVA Geldern kann nicht bereits nach 15 Jahren das Gefängnis verlassen. Nach einer inzwischen rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts Kleve muss der Mann mindestens 30 Jahre der Haft verbüßen. Der damals 21-Jährige hatte im Januar 2003 im Auftrag eines Bekannten für 5000 Euro dessen schwangere Ehefrau erschossen und - um diese Tat zu vertuschen - auch deren zwei Arbeitskolleginnen. Wie eine Sprecherin am Freitag erklärte, ging das Gericht damit noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.

Bei der Verurteilung des Mannes zu lebenslanger Haft wenige Monate später stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest. Auch nach 30 Jahren kann er nur entlassen werden, wenn von ihm keine Gefahr mehr zu befürchten ist. Unter günstigen Voraussetzungen kann ein „Lebenslanger“ schon nach 15 Jahren in Freiheit kommen.

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