Karlsruhe (dpa) - Eine Frau, die den Mann, den sie für ihren Vater hält, zum Gentest zwingen wollte, ist mit ihrer Verfassungsklage gescheitert. Dem Recht, die eigene Abstammung zu kennen, ständen die Grundrechte der anderen von einer Klärung Betroffenen entgegen, sagte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof bei der Urteilsverkündung. Diese würden erheblich belastet. Für die 66-Jährige aus Nordrhein-Westfalen war die Klage in Karlsruhe die letzte Chance, doch noch Gewissheit zu bekommen. Der inzwischen fast 90-Jährige, der einen Test ablehnt, steht außerhalb der Familie.
Urteile:Kein Anspruch auf Vaterschaftstest - Klägerin scheitert in Karlsruhe
Karlsruhe (dpa) - Eine Frau, die den Mann, den sie für ihren Vater hält, zum Gentest zwingen wollte, ist mit ihrer Verfassungsklage gescheitert. Dem Recht, die eigene Abstammung zu kennen, ständen die Grundrechte der anderen von einer Klärung Betroffenen entgegen, sagte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof bei der Urteilsverkündung. Diese würden erheblich belastet. Für die 66-Jährige aus Nordrhein-Westfalen war die Klage in Karlsruhe die letzte Chance, doch noch Gewissheit zu bekommen. Der inzwischen fast 90-Jährige, der einen Test ablehnt, steht außerhalb der Familie.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema