Berlin (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde zur Mietpreisbremse in Berlin nicht zur Entscheidung angenommen. Zunächst müsse der Zivilrechtsweg beschritten werden, erklärte das Gericht in Karlsruhe. Die seit Juni in der Hauptstadt geltende Preisbremse sieht vor, dass bei der Wiedervermietung die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Sie soll sprunghafte Mieterhöhungen vermeiden. Als erste Länder haben Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hamburg von dem Gesetz Gebrauch gemacht.
Urteile:Karlsruhe lehnt Beschwerde zur Mietpreisbremse in Berlin ab
Berlin (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde zur Mietpreisbremse in Berlin nicht zur Entscheidung angenommen. Zunächst müsse der Zivilrechtsweg beschritten werden, erklärte das Gericht in Karlsruhe. Die seit Juni in der Hauptstadt geltende Preisbremse sieht vor, dass bei der Wiedervermietung die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Sie soll sprunghafte Mieterhöhungen vermeiden. Als erste Länder haben Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hamburg von dem Gesetz Gebrauch gemacht.
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