Urteile:Herzstich auf Kirmes: Richter verhängen lebenslange Haft

Lesezeit: 1 min

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. (Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild)

Auf einer Kirmes in Münster kommt es zu einem Streit. Ein Mann zieht ein Messer und sticht es seinem Kontrahenten ins Herz. Jetzt ist er verurteilt worden.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Münster (dpa/lnw) – Nach einem tödlichen Streit auf der Kirmes „Send“ in Münster ist ein 21-jähriger Mann am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte am 18. März dieses Jahres einen anderen Mann mit einem Messer angegriffen. Dabei hatte die Klinge das Herz getroffen. Das 31-jährige Opfer war noch am Tatort verblutet. Im Prozess hatte der kasachische Angeklagte die Tat gestanden, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Das Urteil des Schwurgerichts Münster lautet auf Mord.

Der Angeklagte war nach der Bluttat geflohen und hatte sich erst vier Tage später in Begleitung eines Rechtsanwalts bei der Polizei gestellt. Vor Gericht hatte der 21-Jährige sein Bedauern ausgedrückt. „Ich bereue zutiefst, was ich gemacht habe“, hieß es in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung. Nach Angaben des Angeklagten soll es sich bei der Tatwaffe um ein Obstmesser mit einer fünf Zentimeter langen Klinge gehandelt haben. 

Der Angeklagte war damals mit seinem Bruder auf der Kirmes. Um kurz vor 22 Uhr soll es zu einer ersten Auseinandersetzung mit dem späteren Opfer gekommen sein. Dabei war der 21-Jährige zu Fall gekommen, wodurch seine Hose verschmutzt wurde. Bei einem erneuten Aufeinandertreffen einige Minuten später war der Angeklagte laut Urteil auf den 31-Jährigen losgegangen und hatte ihm ein Messer in die Brust gerammt. Die Tat war von Überwachungskameras aufgezeichnet worden.

Die Richter gehen von Heimtücke aus. Das Opfer habe nicht mit einem Angriff gerechnet. Die Verteidiger hatten eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem minder schweren Fall gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:231030-99-761848/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: