Urteile:BGH: Zweimal zu schnell - nur einmal der Führerschein weg

Karlsruhe (dpa) - Ein Raser, der zweimal viel zu schnell unterwegs war, darf vom Gericht nur ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen. Das stellt der Bundesgerichtshof in einem Beschluss klar. Der Mann war auf der Autobahn bei erlaubten 100 Stundenkilometern binnen zwei Monaten einmal mit mehr als 160 und einmal mit mindestens 150 Stundenkilometern geblitzt worden. Das Amtsgericht Bielefeld hatte ihn dafür in einem Aufwasch zu zwei Geldstrafen verurteilt und jeweils einen Monat Fahrverbot verhängt. Nach Ansicht der Karlsruher Richter war das vom Gesetzgeber aber so nicht gedacht.

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Karlsruhe (dpa) - Ein Raser, der zweimal viel zu schnell unterwegs war, darf vom Gericht nur ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen. Das stellt der Bundesgerichtshof in einem Beschluss klar. Der Mann war auf der Autobahn bei erlaubten 100 Stundenkilometern binnen zwei Monaten einmal mit mehr als 160 und einmal mit mindestens 150 Stundenkilometern geblitzt worden. Das Amtsgericht Bielefeld hatte ihn dafür in einem Aufwasch zu zwei Geldstrafen verurteilt und jeweils einen Monat Fahrverbot verhängt. Nach Ansicht der Karlsruher Richter war das vom Gesetzgeber aber so nicht gedacht.

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