Urteil im Fall "Octomum":Lizenz zum Gelddrucken

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Die Mutter der Achtlinge aus den USA darf sich künftig allein um die lukrative Vermarktung ihrer Sprößlinge kümmern. Das hat ein Gericht entschieden.

Nadya Suleman hat bereits kurz vor dem ersten Geburtstag ihrer Achtlinge richtig Grund zum Feiern: Ein Bezirksgericht in Kalifornien hat die Einsetzung eines Vormunds für die finanziellen Angelegenheiten der Kinder abgelehnt. Dem großen Geldsegen dürfte jetzt nichts mehr im Wege stehen.

Darf künftig selbständig die TV-Einnahmen ihrer 14 Kinder verwalten: Nadya Suleman. (Foto: Foto: AP)

Das Berufungsgericht in Santa Ana wies eine Entscheidung einer ersten Instanz vom Sommer zurück, bei der ein Finanz-Vormund für ihre insgesamt 14 Kinder eingesetzt worden war. Mit dem neuen Urteil kann sich die alleinstehende 34-Jährige nun allein um die Einnahmen ihrer Großfamilie kümmern.

Suleman hat laut US-Medienberichten eine Abmachung mit einer Produktionsfirma getroffen, wonach ihre insgesamt 14 Kinder drei Jahre lang bei einer Reality-Serie im Fernsehen mitmachen. Der Deal soll der Mutter 250.000 Dollar (172.000 Euro) garantieren.

Kein finanzielles Fehlerverhalten nachgewiesen

Ein Anwalt einer Kinderschutzorganisation, Paul Petersen, hatte den Antrag auf Einsetzung eines Vormunds gestellt. Er sah Sulemans Kinder als gefährdet an und forderte einen unabhängiger Aufseher zur Überwachung der finanziellen Interessen Sulemans. Ein Gericht im Bezirk Orange gab Petersen zunächst Recht und ordnete die Überprüfung der Finanzlage der Achtlings-Mutter an.

Suleman stämmte sich mit ihren Anwälten gegen die Entscheidung und hatte Erfolg. Denn die Berufungskammer stellte fest, dass Petersen in der ersten Verhandlung kein finanzielles Fehlverhalten Sulemans nachgewiesen habe. Nun muss die untergeordnete Instanz in Orange die Anordnung zurückziehen.

Nadya Suleman brachte die Achtlinge Ende Januar 2009 per Kaiserschnitt zur Welt. Für die Schwangerschaft hatte sie sich einer Fruchtbarkeitsbehandlung unterzogen.

Ihr Fall sorgte für heftige Empörung, weil die alleinstehende, arbeitslose Frau bereits sechs Kinder hatte. Diese sind ebenfalls das Produkt einer künstlichen Befruchtung. Für ihren Unterhalt nahm sie auch Sozialhilfe in Anspruch.

© sueddeutsche.de/AFP/APD/kred - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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